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Samstag, 26. November 2011GEMA = Gottes Ermächtigung fürs Musik-Ausschalten?
Ein paar lesenswerte Gedanken zur Kommunikation von Musikern mit ihrem Publikum, in den Fällen, in denen Rechte am Werk des Musikers von der GEMA wahrgenommen werden finden sich in der Süddeutschen Zeitung. Der Artikel stimmt im Hinblick auf die Praxis der Rechtewahrnehmung durch die GEMA nachdenklich. Auch wenn die Überschrift "Lou Reed und das Urheberrecht - Dieses Video ist leider nicht verfügbar" vermuten lassen würde, dass zu einer Diskussion über das Urheberrecht angeregt werden soll, handelt es sich um eine unverblümte Kritik an der GEMA und deren Praxis, von dem Künstler gewünschte Nutzungen via YouTube im Interesse des Künstlers zu untersagen.
Donnerstag, 29. September 2011EDVGT2011 Nachtrag: BLK I, Donnerstag 22.9.11, 13 Uhr.
Im Mittelpunkt des Referats zum Thema "Ergonomie der elektronischen Akte" stand der Gedanke, dass die Akzeptanz der elektronischen Aktenführung durch Entwicklung ihrer der Papierform überlegenen Qualitätsmerkmale gefördert werden muss. Die Praxis hat gezeigt, dass es eine teilweise nicht rational erklärbare innere Verbundenheit mit der Papierform gibt, die nicht leicht zu überwinden ist. Die Referenten DirAG Schürger und RIAG Kersting gliedern den Begriff der ergonomischen Anforderungen in ein Bündel von Teilbegriffen auf, aus dem sich im Ergebnis ein Pflichtenheft für das in der Justiz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen durchgeführten Pilotprojekts ergibt.
In einer Einleitung definiert VRiBPatG Dr. Mayer den Begriff des Weglegens einer Akte, der zwischen der Bearbeitung im laufenden Geschäftsgang und der endgültigen Archivierung eine vermittelnde Stellung im Sinne eines Bindeglieds einnimmt. Während die archivierte Akte keiner Veränderung mehr zugänglich ist, muss dies bei der nur weggelegten Akte, sogar im Sinne eines vollständigen Wiederaufrufs und Neubearbeitung möglich sein. Da der Zeitraum des Weglegens bis zu 40 Jahren betragen kann, stellt dies die technische Ausgestaltung vor besondere Anforderungen. In zwei weiteren Beiträgen von Bierhoff und RiBPatG Musiol werden die auf die speziellen Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts bzw. des Bundespatentgerichts zugeschnittenen Strukturen zur elektronischen Gerichtsaktenführung vorgestellt. Im abschließenden Vortrag von VRiBPatG Dr. Mayer wird der Umgang mit der elektronischen Akte in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundespatentgericht erläutert, wobei insbesondere auf die entsprechend angepasste technische Ausrüstung entsprechender Gerichtssäle eingegangen wird, hierbei müssen faktische Dominanz der Informationstechnologie einerseits und Mündlichkeitsprinzip als tragende Verfahrensmaxime andererseits miteinander in Einklang gebracht werden. (Das LAWgical-Team dankt Herrn Jan-Fritz Geiger für seinen Bericht) Freitag, 23. September 2011EDVGT 2011: Arbeitskreis "Datenschutz im Wandel der Zeit – Massendatenverarbeitung in Ermittlungsverfahren"
Der Referatsleiter beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Andreas Schneider, befasste sich im Arbeitskreis "Datenschutz im Wandel der Zeit – Massendatenverarbeitung in Ermittlungsverfahren" aus aktuellem Anlass schwerpunktmäßig mit den im Februar 2011 in Dresden erfolgten Funkzellenabfragen und den daraus resultierenden Problemen.
Zunächst schilderte Andreas Schneider exemplarisch datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich Massendatenverarbeitungsvorgängen anhand von DNA-Massenabgleichen. Im weiteren Verlauf widmete er sich der im Februar 2011 in Dresden erfolgten Funkzellenabfrage und machte neben den einschlägigen Normen des Datenschutzes sowie der Strafprozessordnung auch auf die betroffenen Grundrechte aufmerksam. Dabei sei insbesondere die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Prüfung der Anordnung der Maßnahmen weitgehend missachtet worden. Herr Schneider führte beispielhaft aus, dass die Zweckänderung der Nutzung der gewonnen Daten auf die Verfolgung geringer Straftaten als problematisch zu betrachten sei. Er wies darauf hin, dass eine unverzügliche Reduzierung der erlangten Verkehrsdaten auf die zur Strafverfolgung erforderlichen Daten unabdingbar sei. Des Weiteren sei ein besonderes Augenmerk auf die Wahrung der Rechte und Information unbeteiligter Dritter zu legen, die durch die Massendatenverarbeitung betroffen werden. Zudem wies Andreas Schneider auf die Bundesratsinitiative des Landes Sachsen (Drucksache 532/11) zur Präzisierung des § 100g StPO hin und machte auf weitergehende Forderungen des sächsischen Datenschutzbeauftragten hinsichtlich des Umgangs mit den erlangten Verkehrsdaten aufmerksam. Abschließend folgte dem Vortrag eine Diskussion über die Anforderungen an Bereitschaftsrichter bei der Anordnung von Maßnahmen gemäß § 100g StPO sowie dem Umgang mit Daten während und nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens. (Das LAWgical-Team dankt Frau Anna Marie Tschirley für ihren Bericht)
Geschrieben von Iris Speiser
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EDVGT 2011: Arbeitskreis "Von E-Justice und E-Government zu E-Justment? "
Hr. Dr. Köbler (Hessen) und Hr. Dr. Meyer-Seitz (BMJ) stellten im Arbeitskreis "Von E-Justice und E-Government zu E-Justment? I"die Inhalte der E-Justice-Bundesratsinitiative und die Einschätzung der Vorschläge durch das BMJ im Wechsel dar. Dabei zeigte sich, dass BMJ und die Länder bei den wesentlichen Zielen der Initiative weitgehend einer Ansicht sind. Dies betrifft insbesondere die Absicht, den elektronischen Rechtsverkehr durch andere Zugangswege zu fördern, nachdem sich die Qualifizierte Elektronische Signatur nicht wie erhofft durchgesetzt hat. Hr. Prof. Berlit betrachtete in seinem anschließenden Vortrag die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von E-Justice und E-Government und deren Entwicklung.
(Das LAWgical-Team dankt Herrn Christopher Brosch für seinen Bericht) EDVGT 2011: Arbeitskreis "Freie Daten für freie Bürger"
Der Referent John Sheridan (Head of e-Services, Information Policy and Services Directorate, The National Archives UK) berichtete im Arbeitskreis "Freie Daten für freie Bürger" von seinen Erfahrungen im Bereich der freien Daten in Großbritannien. Er stellte das Projekt legislation.gov.uk vor. Das Projekt ist sehr erfolgreich in Großbritannien. Es hat ca.1,5 Millionen User und 3,5 Millionen Besucher wöchentlich.
Sheridan kann das Projekt nur wärmstens empfehlen. Es sei viel einfacher auf Daten zuzugreifen und sei zudem sicherer, als die Dokumente auf Papier zu haben. Die Software werde kontinuierlich weiter entwickelt, um sie zu verbessern. (Das LAWgical-Team dankt Frau Maheshika Becker für ihren Bericht) EDVGT 2011: BLK III, Freitag 23.9.11, 11 Uhr.
e-CODEX
Anhand von e-Codex hat der Referent Herr Jaspers den zahlreich erschiehnen Teilnehmern des 20. Deutschen EDV-Gerichtstages verdeutlicht, wie in Zukunft Bürger oder auch Unternehmer komplexe Probleme, wie z.B. Sprache, Datei-Formate sind anders oder auch eine Unterzeichnung der Datensätze ist nicht möglich, grenzübeschreitend lösen zu können, indem e-Codex die Fähigkeit besitzt die unterschiedlichen IT-Systeme der 15 teilnehmenden Staaten und zwei Interessenvertretungen zu verstehen, dass sog. "Interoperabilitätsprinzip". Dadurch können die Bürger oder auch Unternehmer mit anderen Staaten ohne Probleme kommunizieren. Hierdurch werden die Datensätze angepasst, Sprachen übersetzt oder auch eine elektronische Signatur steht zur Verfügung. Das Projekt begann im Dezember 2010 und soll in 3 Jahren und einem Monat beendet sein, im Moment sind die Organisatoren im Zeitplan. Ziel des Projektes ist es, sowohl den grenzüberschreitenden elektronischen Zugang zum Recht für Bürger und Unternehmen in Europa zu verbessern als auch die elektronische Zusammenarbeit von Einrichtungen der Justiz innerhalb von Europa zu fördern. Hauptbereiche sind in diesem Zusammenhang der Aufbau europaweit anerkannter Standards für ein Identitätsmanagement mit der Verteilung von Rollen und Rechten, Standards für eine elektronische Signatur, für gerichtliche Dokumente, für den Austausch von Dokumenten und Daten sowie für die elektronische Entrichtung von Gerichtsgebühren. Durch solche einheitlichen Standards kann auch zwischen bestehenden technisch unterschiedlich ausgestalteten nationalstaatlichen IT-Lösungen nachhaltig eine Interoperabilität hergestellt werden. Praktisch relevant wird dies etwa bei grenzüberschreitenden europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen oder europäischen Mahnverfahren (§§ 1097 ff. und §§ 1087 ff. ZPO), Rechtshilfeverfahren oder europäischen Haftbefehlen. Für die vorgenannten Bereiche sieht das Projekt Pilotverfahren vor. Das neue Justizportal NRW Das Justiz Portal entstand 2001, jedoch durch viele Neuerungen in allen Bereichen und durch die Vielzahl der im NRW-Justizportal veröffentlichten Inhalte machte ein Redesign erforderlich. Die neue Website besticht durch die klare Gliederung in die Bereiche Justizministerium, Bürgerservice, Gerichte und Behörden und Bibliothek. Die Startseite des Portals wird vor allem für News und aktuell wichtige Themen genutzt (Push to front). Wobei "Push to front" meint, Versteckte Dokumente direkt auf die Startseite für die Bürger sichtbar zu machen und auch darauf aufmerksam zu machen. Ferner werden dort alle Presseberichte der Gerichten im Land NRW verlinkt, sowie alle neuen juristischen Meldungen gezeigt, durch die Bereitstellung dieser Nachrichten von Juris. In Zukunft soll es "Justiz intern" geben. Diese Funktion soll es ermöglichen, den Juristen die Mutterschaftsurlaub genommen haben oder auch Väter die für ihr neugeborenes Kind in Vaterschaftsurlaub gegangen sind und die nun keinen Zugang mehr haben, sich erstens über die Aktuellen Themen und alle Fachgebiete zu informieren und zweitens sich auch zurück zu melden. Gleiches gilt auch für Juristen a.D., die aber weiterhin noch dem aktuellen Tagesgeschehen ihre Aufmerksamkeit schenken wollen, wird ein Zugang ermöglicht. Dieser Dienst "Justiz intern" soll in einem Monat online sein! Ein Wegweiser durch die Justiz soll den Zugang zum Recht erleichtern. So werden im Bereich Bürgerservice alle Fragen rund um die Gerichte und Justizbehörden des Landes leicht verständlich beantwortet. Dieser Bereich wird im Rahmen der Neugestaltung des Justizportals überarbeitet und durch Videofilme, bürgerfreundlichere Texte sowie eine übersichtlichere Gliederung ergänzt. Mit neuer innovativer Technik werden Ausbildungsmöglichkeiten und die Berufsbilder der Justiz visuell präsentiert. Aktuelle juristische Nachrichten und neue RSS-Feeds runden das neue Angebot ab. Registry Messaging System – Auf dem Weg zur Vernetzung der Handelsregister in Europa Aufgrund einer neuen Richtliniene vom 24.02.2011muss unter anderem die Einrichtung eines elektronischen Handelsregister-Netzwerks der Mitgliedstaaten bis zum 01.01.2014 abgeschlossen sein. Aufgrund der avisierten kurzen Umsetzungsfrist ist es erforderlich, bereits im Vorfeld des Richtlinienerlasses die technischen Möglichkeiten einer Vernetzung zu untersuchen und mögliche Lösungen zu entwickeln. Auf Veranlassung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit den Registerinstitutionen in Irland, Jersey, Mazedonien und Serbien ist das Registry Messaging System (RMS) als Prototyp einer Handelsregister-Plattform entwickelt worden. Bereits jetzt bietet das RMS die Möglichkeit der Unternehmenssuche in allen beteiligten Handelsregistern über eine einheitliche Suchmaske in Echtzeit. Weitere Funktionalitäten sind der Download von Registerdokumenten aus den jeweiligen Registern, Suche nach Verbindungen von Haupt- und Zweigniederlassungen sowie Nachrichtenaustausch der beteiligten Register im Falle von grenzüberschreitenden Registervorgängen wie z. B. Verschmelzungen. Das RMS soll nicht als Vereinheitlichung der Handelsregister gesehen werden, sondern vielmehr soll hier der Austausch von Daten erfolgen und der Zugang zu den einzelnen Handelsregistern ermöglichen. Diese Daten werden in vielen Sprachen angeboten auch die slawische Sprache wird berücksichtigt. (Das LAWgical-Team dankt Herrn Jan Sollorz für seinen Bericht) EDVGT 2011: Arbeitskreis "Von E-Justice und E-Government zu E-Justment? II"
Im Arbeitskreis "Von E-Justice und E-Government zu E-Justment? II" berichtete Frau Dr. Laier vom BMI über den Verfahrensstand zur Einführung des eGovernment-Gesetzes. Nachdem basierend auf den Anforderungen des Koalitionsvertrages der Regelungsbedarf ermittelt worden sei, befinde man sich ium Moment in der Formulerungsphase des Gesetzentwurfs. Das Einbringen ins Kabinett sei für das Frühjahr 2011 geplant.
Bei der Bestandsaufnahme habe sich gezeigt, dass eGovernment derzeit überwiegend auf der Vollzugsebene stattfinde und ein Vollzugsföderalismus bestehe. Es finde viel Information statt, etwas Kommunikation, aber wenig Transaktion. Frau Laier sprach diesbezüglich auch von "halb-eGovernment". So gäbe es oftmals zwar Formulardownloads per PDF, diese müsse der Bürger dann jedoch Ausdrucken und in Papier an die Behörde versenden, die Sachbearbeiter erfassten dann wieder manuell, der Bescheid ergehe in Papierform. Diese Medienbrüche würden unnötigen Zeit- und Kostenaufwand erzeugen. Als wesentliche Hindernisse für die Einführung durchgehend elektronischer Verfahren wurden unter anderem folgende Faktoren ausgemacht: Schriftformerfordernisse, Beifügepflicht von Originalunterlagen, uneinheitliche oder fehlende Standards sowie die Notwendigkeit sicherer Identifizierung. Die Länder seien über den IT-Planungsrat in Bestandsaufnahme eingebunden gewesen; die Ergebnisse seien über alle Länder hinweg ähnlich. Als mit Abstand größtes Problem habe sich dabei die Schriftform erwiesen. Es gebe ca. 3500 Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht, dabei sei die Schriftform oft historisch bedingt, ohne dass dies eine echte Notwendigkeit darstelle. Ziel des geplanten eGovernment-Gesetzes sei es, Hindernisse für medienbruchfreie elektronische Verwaltungsprozesse vom Antrag bis zur Archivierung abzubauen. Es handele sich dabei in erster Linie um ein "Ermöglichungsgesetz", das auf Ausfüllung von Ländern und Kommunen angewiesen sei. Neben dem Stammgesetz seien auch Änderungen im VwVfG sowie weiterer Gesetze z.B. BDSG) geplant. Dr. Laier sieht die Zukunft von eGovernment-Anwendungen bei webbasierten Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung in Verbindung mit sicherer Identifizierung (z.B. über nPA) oder den Einsatz absenderbestätigter DE-Mails. EDVGT 2011: Arbeitskreis "Gastländer Frankreich und Luxemburg"
Im Rahmen des 20. EDV-Gerichtstages tagte eine Arbeitsgruppe mit deutsch-französischer Besetzung. Ziel dieser Arbeitsgruppe war die Gründung und Koordination "Deutsch-französischen EDV-Gerichtstages" - "Journée franco-allemande d'informatique juridique". Die saarländische Regierung verfolgt diese Initiative im Rahmen der Agenda 2020.
Das Ergebnis der heutigen Besprechung war der Austausch von Argumenten, welche als Organisationspapier zusammengefasst und als Ergebnis des deutschen EDV-Gerichtstages und dieser Veranstaltung der saarländischen Regierung überreicht werden soll. (Das LAWgical-Team dankt Herrn Paul Wagner für seinen Bericht) EDVGT 2011: Arbeitskreis "Bewertung und Vertrauen in sozialen Netzwerken"
Beim Arbeitskreis "Bewertung und Vertrauen in sozialen Netzwerken" sprach Referent Michael Friedmann über Bewertungsprotale für Anwälte und Richter sowie über die Nutzung von Sozialen Netzwerken durch Rechtsanwälte und Kanzleien. Er stellte die ABA-Studie (American Bar Association) vor, die erfragte, wie Mandanten zu ihrem Anwalt kommen. Die meisten gelangten über das soziale Umfeld zu ihrem Anwalt und nur 7% über eine Online-Suche. Friedmann stellte die These auf, dass sich das soziale Umfeld in Zukunft ganz stark in den Online-Bereich verlagern wird. Er stellte diverse Bewertungsportale vor und ging auf die rechtliche Zulässigkeit von Bewertungen ein. Für die sozialen Netzwerke stellte er einige Seiten von Anwälten bei Facebook vor, die dort schon sehr aktiv sind.
(Das LAWgcal-Team dankt Frau Sandra Schappert für ihren Bericht) EDVGT 2011: BLK II, Donnerstag 22.9.11, 15 Uhr.
„NeFa“ – auf dem Weg zum Justizarbeitsplatz der Zukunft – der aktuelle Stand vor Pilotierungsbeginn
Die drei Referenten Holger Sanio, Thomas Kruza und Dirk Voss gaben den Teilnehmern des 20ten EDV- Gerichtstages einen tiefgreifenden Einblick in das NeFa-Projekt. Ziel ist es durch das behördenintern erarbeitete Projekt einen individuellen und individualisierbaren Arbeitsplatz für die Justizberufe zu schaffen. Ziel ist es, die Arbeitsabläufe des jeweiligen Berufsfeldes aufzuwerten und gezielt zu beschleunigen. Hierbei wird durch geschaffene Schnittstellen zu Basissoftware die Möglichkeit geschaffen Termine abzugleichen und zu koordinieren. Weiterhin wird die Möglichkeit der Terminierung, Zeitplanung und teilautomatisierter Schriftstückerstellung geboten, welche es dem Benutzer erleichtern sollen Daten zu übertragen bzw. automatisch vortragen zu lassen. Hierdurch wird der Arbeitsablauf und der Zeitaufwand erheblich minimiert. Der Start als Pilotprojekt ist unmittelbar im Anschluss an die Cebit am 12.03.2012 geplant für die Landegerichte Kassel und Hildesheim. Initiativer elektronischer Postausgang in Hessen Das Postversandsystem welches der Referent Patrik Wagner vom Hessischen Ministerium für Justiz zum 20ten EDV - Gerichtstag vorgestellt hat, geht neue Wege im Rahmen des Postversandes. Ziel ist es so viel wie möglich über die elektronischen Postfächer (EDVP) zu versenden und zu empfangen. Ziel ist es, alle Mitarbeiter der Justizbehörden mit solchen Postfächern auszustatten um die angemeldeten Teilnehmer erreichen zu können. Hierbei werden neue Wege gegangen. Der Versand erfolgt manuell oder teilautomatisiert, sondern auch automatisiert sowie voll automatisch. Der automatisierte Versand sieht hierbei vor, dass das Eingangsdokument klassifiziert und mit korrektem Absendeinhalt direkt zum Versand vorbereitet wird und dieser lediglich bestätigt werden muss. Der automatische Versand wie er aus dem Mahnverfahren bekannt ist klassifiziert das Eingangsdokument und sendet selbstständig eine Antwort ohne das ein Mitarbeiter weiter tätig werden müsste. Durch diese effiziente Arbeitsweise werden jährlich ca. 7,5 Mio Euro an Portokosten eingespart. Die Software arbeitet derzeit auf dem Gebiet Handelsregisterverfahren, Insolvenz - und Strafsachen. Informartionsmanagementsysteme JuMIS und InforMIS Die von der Referentin Ines Benthine zum 20ten EDV - Gerichtstag gezeigte Präsentation dient der Optimierung der Datennutzung in den Justizbehörden. Durch die Systeme JuMIS und InforMIS wird gewährleistet, dass Daten überschaubar, strukturiert und auffindbar in den Behörden verankert sind. Hierbei greifen die Systeme die erhobenen Daten nicht neu auf, sondern filtern sie durch die geschaffenen Schnittstellen in einem einheitlichen Format aus den verschiedenen Datenbanken ZIV, EUWIN, EUR und Solum heraus. Dadurch wird es dem Benutzer ermöglicht, die neuesten Daten einzusehen und damit zu arbeiten. Weiterhin wird gewährleistet, dass regelmäßig eine Aktualisierung erfolgt und die Daten im "Datendschungel" überhaupt auffindbar sind. Über das System sind alle wichtige Daten über Finanzzahlen, Personalmanagement, Organisationszahlen und Infrastrukturzahlen verfügbar. Das Zentrale Testamentsregister Der Vortrag des Referenten Dr. Thomas Diehn zum 20. EDV -Gerichtstag zielte auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und den organisierten Ablauf der ZTR - Einführung in die Justiz. Außerdem fand eine Vorführung des ZTR sowie des angeschlossenen Gerichtsverzeichnisses (GVZ) der Bundesnotarkammer statt. Im Zuge des ZTR werden die 15 Mio "gelben Karteikarte" in den 5000 Standesämtern in der BRD in den nächsten 2 Jahren eingesammelt und in ein einheitliches Format gebracht. Ziel ist der Start der Software, welche sie derzeit in der Version 0.5 befindet, zum 28.12.2016. (Das LAWgical-Team dankt Herrn Paul Wagner für seinen Bericht)
Geschrieben von Iris Speiser
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Mittwoch, 16. März 2011OpenAccess: Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zum Zweitverwertungsrecht
Die SPD-Bundestagsfraktion hat heute eine Pressemitteilung mit einer Erklärung des Berichterstatters der Arbeitsgruppe Rechtspolitik, Burkhard Lischka, und des stellvertretenden forschungspolitischen Sprechers, René Röspel, herausgegeben. Gegenstand ist die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Schaffung eines Zweitverwertungsrechts zu Gunsten von Wissenschaftlern. Diese sollen nach dem Gesetzentwurf berechtigt, aber nicht verpflichtet werden, ihre mit staatlichen Mitteln erzielten Ergebnisse aus Lehr- und Forschungstätigkeit nach Veröffentlichung in einer einschlägigen Fachpublikation und nach Ablauf einer Embargofrist auf ihrer Website nochmals zu veröffentlichen. Dieses Recht zur Zweitveröffentlichung soll unabdingbar ausgestaltet sein. Die beiden SPD-Vertreter sehen die Möglichkeit, den Vorschlag zeitnah und unabhängig von den Vorschlägen zum "Dritten Korb" umzusetzen.
Freitag, 4. März 2011Vernetzungstage 2011
In diesen Minuten gehen die Vernetzungstage 2011 an der Universität Osnabrück zu Ende. Das zweitägige Hauptprogramm beinhaltete zahlreiche Sessions, die teilweise parallel stattfanden, in denen über die Entwicklungen im Bereich der Vernetzung von OpenAccess-Repositorien berichtet wurde. Auch Perspektiven für eine Verstetigung der Dienste wurden erörtert.
Nach den Eröffnungsvorträgen am gestrigen Donnerstag zu Fragen der erfolgreichen Gestaltung einer Vernetzung und der Frage wie Insitutionen ihre Wissenschaftler im Rahmen des Forschungspakets 7 bei OpenAccess-Veröffentlichungen über OpenAIRE unterstützen können sowie der Vorstellung der Vernetzung von Repositorien innerhalb der Leibnitz-Gemeinschaft, wurden die interdisziplinäre Vernetzung von Inhalten und fachspezifische Lösungen in Parallelsessions thematisiert. Am heutigen Freitag wurde in weiteren Parallelsessions die Autorenmodellierung und die Langzeitarchivierung sowie daran anschließend ebenfalls parallel die nutzerorientierten Mehrwertdienste und Aspekte von Linked Open Data besprochen. In einer Abschlussdiskussion standen Strategien und Herausforderungen der Nutzung von Linked Open Data für Content-Anbieter, Aggregatoren und Entwickler im Fokus. Die Veranstaltung bot damit einen breiten Überblick über die aktuellen Diskussionspunkte bei dem Aufbau und dem Betrieb von OpenAccess-Repositories. Der Schwerpunkt des Hauptprogramms lag dabei auf technischen und sozialen Aspekten, ließ aber auch rechtliche Gesichtspunkte insbesondere im Hinblick auf die Absicherung von Geschäftsmodellen zur Verstetigung der Arbeit von Repositorien und dem Mehrwertdiensteangebot nicht unberücksichtigt. Mittwoch, 2. März 2011IUWIS Workshop: Urheberrecht und Repositorien
Am heutigen Mittwoch fand der von IUWIS (Infrastruktur Urheberrecht für Wissenschaft und Bildung) veranstaltete Workshop zu urheberrechtlichen Fragen des Betriebes von OpenAccess-Repositorien im Vorfeld der Vernetzungstage in Osnabrück statt. In sehr schönem Ambiente in einem Hörsaal im Schloss in Osnabrück wurde die Veranstaltung am Vormittag durch Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Projektleiter IUWIS, eröffnet. Valentina Djordjevic, Autorin und Journalistin aus Berlin, stellte die Plattform von IUWIS vor und erläuterte den Projekthintergrund. Im Anschluss referierte Prof. Dr. Axel Metzger, Leibnitz-Universität Hannover, zu dem von ihm im Auftrag von IUWIS zu erstattenden Gutachten zur urheberrechtlichen Gestaltung von OpenAccess-Repositorien. Er zeigte in seinem Vortrag die Notwendigkeit für Repositorienbetreiber auf, Nutzungsrechte zu erwerben. Er wies darauf hin, dass dies durch eigens entwickelte Deposit-Licenses ebenso geschehen kann, wie durch die DIPP- oder CreativeCommons-Lizenzen.
Nach der Mittagspause traten fünf Arbeitsgruppen zusammen, die verschiedene Aspekte des Betriebes von Repositorien näher beleuchteten. Es wurden neben der urheberrechtlichen Gestaltung eines OpenAccess-Repositoriums auch Haftungsfragen für Repositoriumsbetreiber, rechtliche Folgen der Vernetzung der Repositorien, Lizenzen für die Golden Road mit Blick auf die herausgeberbetriebenen eJournals sowie die Zweitveröffentlichung international erschiener Publikationen diskutiert. Sodann traf man sich zu einem Überblick über die wesentlichen Arbeitsergebnisse und einem gegenseitigen Austausch der gewonnenen Erkenntnisse. Den inhaltlichen Abschluss des Tages bildete das Referat von Prof. Dr. Andreas Wiebe, Georg-August-Universität Göttingen. Er berichtet von dem Stand des von ihm im Auftrag von IUWIS zu erstattenden Rechtsgutachten zu den Haftungsfragen für Repositorienbetreiber. Prof. Dr. Kuhlen fasste in einer Closing Session die wesentlichen Ergebnisse des Tages zusammen und drückte seine Hoffnung aus, weitere Workshops veranstalten zu können. Zwar habe der Workshop eine Reihe von Problemen ansprechen können, doch erscheine eine Verstetigung erforderlich, die Herausforderung des Betriebes und der Vernetzung von Repositorien bewältigen zu könen. Samstag, 26. Februar 2011IRIS2011: Netzneutralität als politisches Ziel
In der Einleitung zu ihrem Vortrag über Netzneutralität zieht Elisabeth Hödl einen Vergleich der Netzwerkinfrastruktur mit dem Straßennetz. Während auf öffentlichen Straßen alle Verkehrsteilnehmer unter den gleichen Bedingungen fahren, ist es bei Privatstraßen durchaus denkbar, dass eine Nutzung gegen Gebühr stattfindet, wobei sich die Nutzungspriorität nach der Gebührenhöhe richtet.
Als Minimaldefinition für den Begriff der Netzneutralität sieht Hödl die neutrale und diskriminierungsfreie Übermittlung von Daten ohne Ansehung ihres Inhalts. Dass dies nicht mehr von allen Netzteilnehmern als selbstverständlich angesehen werde, zeigten konkrete Fälle wie der des Netzbetreibers Comcast, der die Nutzung von Filesharing-Anwendungen durch Blockierung der einschlägigen Ports zu verhindern suchte. Auch Google werde regelmäßig vorgeworfen, Suchanfragen zu Begriffen, die sehr werbewirksam seien, zu priorisieren. Um hier Klarheit zu schaffen, haben die Demokraten in den USA einen Gesetzentwurf zur Netzneutralität vorgelegt. Danach dürfe die Verbreitung rechtmäßiger Inhalte und der Anschluss legaler Geräte nicht unterbunden werden. Das Angebot der Nutzung bestimmter Dienste nur gegen Aufpreis solle nicht zulässig sein. Im Gegensatz zu der bisherigen Praxis der FCC erfasse der Entwurf neben dem Festnetz auch den Mobilfunk. Auch von der EU-Kommission gebe es eine Erklärung zur Netzneutralität aus dem Jahre 2009, aus der hervorgehe, dass der Netzneutralität auch in Europa hohe Bedeutung beigemessen werde. So solle die Netzneutralität von den Regulierungsbehörden gefördert und die Transparenz gestärkt werden. Die Kommission gehe wohl davon aus, dass der Wettbewerb ausreiche, um die Netzneutralität in Europa zu sichern. Der Begriff der Netzneutralität werde in D nicht einheitlich gebraucht. So befürworte z.B. der CCC eine Priorisierung von Telefonie. Ein häufiges Argument im Zusammenhang mit Bestrebungen der Netzneutralität aufzugeben, sei das der Zweiklassengesellschaft. Zudem biete die Netzneutralität Diskriminierungsfreiheit tatsächlich nur auf der Traffic-Ebene. Ein weiteres Problemfeld liege in geschlossenen Plattformen, die den Zugang auf bestimmte Hardware beschränke oder eine Zulassung nur mit zertifizierter Software (z.B. Appstore). Im Ergebnis sei die Netzneutralität eine Frage der Effektivität von Regulierung. Hödl zieht hier den Vergleich zur Liberalisierung des Strommarktes. Abschließend postulierte Hödl noch einige Prinzipien der Netzneutraltät:
In der abschließenden Diskussion wurde noch die Frage der Bewertung von regional unterschiedlichen Leistungen aufgeworfen. Allerdings gebe es auch hierzu gegenläufige regulierende Vorgaben, so z.B. die Auflage an die Netzbetreiber in Deutschland, den LTE-Ausbau vordringlich in schwach versorgten Gebieten voranzutreiben. IRIS2011: Parken in der Ohlmüllerstraße - Angewandte Rechtsvisualisierung
Einen interessanten Ansatz zur übersichtlicheren Gestaltung des Schilderwaldes auf unseren Straßen liefert Florian Holzer auf seinem Vortrag auf dem IRIS2011. Holzer zeigt ein sehr drastisches, aber sicher nicht außergewöhnliches Beispiel von Parkregelungen in der Ohlmüllerstraße in München. Diese Straße weit auf einer Länge von 700 Meter sieben! verschiedene Parkzonen mit jeweils unterschiedlichen Parkregelungen je nach Uhrzeit und Wochentag.
Während das "Halteverbot"-Schild in Verbindung mit mehreren Zusatzschildern mit textlichen Beschreibungen recht unübersichtlich ist, könne eine Visualisierung durch visuell-semantische Reduktion mehr Klarheit bringen. Der Faktor Zeit könne als Strecke visualisiert werden und damit eine Abbildung auf einem Zeitstrahl realisiert werden. Ein Hauptanwendungsgebiet für eine solche bildliche Darstellung von Parkregelungen sieht Holzer bei Online-Stadtplänen, Parkleitsystemen und Anwendungen zum Auffinden von Parkplätzen für mobile Geräte.
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