US Supreme Court nimmt 2P2-Verfahren nicht zur Entscheidung an
Der US Supreme Court hat am gestrigen Dienstag ein Verfahren über Internet-Tauschbörsen nicht zur Entscheidung angenommen.
Hintergrund des Verfahrens ist, dass sich die mendienindustrie auf ein Gesetz aus dem Jahr 1998 berufen, wonach sie berechtigt seien, Informationen über Nutzer von Internet-Tauschbörsen von deren Betreibern zu erhalten. Die bisher mit der Materie befassten Gerichte sind jedoch zu der Auffassung gelangt, dass dieses Gesetz erlassen wurde, beor die Technik des File-Sharing weite Verbreitung gefunden habe. Deswegen könne es darauf keine Anwendung finden. Der Digital Millennium Copyright Act verpflichte die Provider lediglich, Daten über die Anbieter von "Piraten-Webseiten" herauszugeben.
Leider erfolgen derartige "Nichtannahmebeschlüsse" des Supreme Court in aller Regel ohne Begründung. Bisher ist ledigliche in Bericht bei CNN dazu verfügbar.
Das letzte Wort dürfte in dieser Angelegenheit übrigens noch nicht gesprochen sein, da in den USA noch zahlreiche ähnliche Verfahren vor diversen Gerichten anhängig sind, die früher oder später den Weg zum Supreme Court finden werden.
I.Speiser (16:33)
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