Einstweilige Verfügung gegen Wikipedia online
Nachdem in den letzten beiden Tagen wild über den Inhalt der einstweiligen Verfügung spekuliert wurde, die das AG Charlottenburg gegen Wikimedia Deutschland e.V. erlassen hatte und die dazu geführt hatte, dass die Domain "wikipedia.de" nicht mehr auf de.wikipedia.org weitergeleitet wurde, hat Wikimedia jetzt die Verfügung eingescannt und veröffentlicht.
Die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 218 C 1001/06 datiert vom 17.01.2006. Wie bei einstweiligen Verfügungen durchaus üblich, enthält sie keine Begründung (Seite 1, Seite 2).
Immerhin geht daraus hervor, dass der Antragsteller in dem Verfahren gegen die Namensnennung seines Sohnes vorgeht. Damit dürfte zumindest diese Vermutung bestätigt sein. Im übrigen ist der Tenor aber recht unbestimmt: So wird weder genannt, welche(r) Artikel die Namen des Sohnes nennen, noch wie der Name des Sohnes lautet - eine Formulierung, die derart unbestimmt ist, dass eine wirksame Vollstreckung nur schwer möglich sein dürfte, da sich eigentlich alle für die Feststellung des Vorliegens der Vollstreckbarkeit erforderlichen Tatsachen aus dem der vollstreckbaren Ausfertigung ergeben müssen.
I.Speiser (12:30)
| Link
| Rechtsprechung
Richtig, in diesem Fall wäre das nicht erforderlich. In solchen Fällen sollte das Gericht aber im Tenor auf das Gesuch Bezug nehmen, um derartigen Missverständissen entgegenzuwirken.
Leider macht Wikimedia zu eventuellen Anlagen keine Aussage.
Nitpick: Es gab zwei Antragssteller mit unterschiedlichen Nachnamen.
@Mathias: Woraus schließt Du auf unterschiedliche Nachnamen? Lediglich den unterschiedlich langen schwarzen Balken im anonymisierten Rubrum?
Nach dem Wortlaut des Tenors geht es um den Sohn der Antragsteller. Ich tippe daher auf "1. Herrn F..." und "2. Frau F..., geb. ???", was die unterschiedlich langen Balken erklärt.
Ich kenne den Text der eV ohne schwarzen Balken.
Den Nachnamen des Vaters kann man in der Markeneintragung Tron nachlesen. Der Nachname der Mutter ist ein anderer.
Sorry, wenn das vielleicht unbefriedigend klingen mag.