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Donnerstag, 23. Oktober 2008Niederländisches Gericht entscheidet über gewaltsamen Diebstahl virtueller GüterTrackbacks
Diebstahl virtueller Gegenstände
Wie Golem und Heise gestern berichteten, hat ein Bezirksgericht im niederländischen Leeuwarden zwei Jugendliche wegen Diebstahls zweier virtueller Gegenstände (einem Amulett und einer Maske) von einem Spieler des Onlinespiels Runescape zu 160 und 200 Stun
Weblog: RA-Blog
Aufgenommen: Okt 23, 21:59 Kommentare
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Wenn, dann wäre hier sogar eine räuberische Erpressung anzunehmen.
Ich habe allerdings Zweifel, ob virtuelle Güter zum juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff gehören und davon geschützt werden: Bloße Expektanzen und Erwerbschancen gehören ja nicht dazu. Und was ist so ein Amulett anderes als die Hoffnung, aufgrund seiner spielinternen Fähigkeiten leichter durch das Spiel zu kommen, mehr Gegner zu besiegen, etc. Meines Erachtens kommt hier also mangels Vermögensschadens nur Nötigung (§ 240 StGB) in Betracht.
Virtuelle Güter als solche sind sicher keine Vermögeswerte. Auf den Wert des Gegenstands im Spiel, der einem eine bessere Position im Spielgeschehen verschafft, kommt es in der Tat nicht an.
Wenn man aber den Ausführungen des Staatsanwalts in dem Verfahren insoweit folgt, als jedenfalls für Güter aus Runescape offensichtlich ein Markt außerhalb des Spiels existiert (Objekte aus WoW werden sogar bei ebay gehandelt), so kann der Gegenstand mit seinem Verkaufswert außerhalb der Spielumgebung bewertet werden. Ein an einem realen Markt handelbares Gut sehe ich als Vermögenswert an. |
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