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Freitag, 16. Januar 2009Kontakt per KommentarKommentare
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(Linear | Verschachtelt)
§ 5 Abs. 1 des österreichischen E-Commerce-Gesetzes (BGBl. I Nr. 152/2001) lautet: "Ein Diensteanbieter hat den Nutzern ständig zumindest folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen (...) 3. Angaben aufgrund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;"
Wir haben das mißverständliche Formular inzwischen deaktiviert, danke nochmals für den Hinweis!
Das ist natürlich ein schönes Mißverständnis. Aber wie man liest ist die gegenseitige Kontaktaufnahme dann ja rege verlaufen.
Ist es nicht auch zwingend Plicht, dass mittlerweile sog. Captchas (Buchstaben aus Bild abschreiben) vorgeschaltet sein müssen, wie auch auf dieser Seite hier unten, damit versehentliches, bzw. maschinelles Abschicken nicht möglich ist. Wäre dankbar über eine Antwort.
Grundsätzlich sind Captchas nicht verpflichtend. Hier im Blog sind sie eher ein notwendiges Übel, um zu verhindern, dass der Blog von Spam überrollt wird.
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Kommentare
Mo, 08.02.2010 10:41
Ich habe manchmal das Gefü hl, dass bei der Telekom d ie linke Hand nicht weiß, was die rechte macht. Als ich im ver [...]
Mi, 20.01.2010 19:47
tja die lady versuchts hal t immer wieder.aber sie ka nn mir gerne 3000 euro sch icken,dann bin ich alle so rgen los u [...]
So, 17.01.2010 18:38
Die Mitarbeiter der Europä ischen EDV-Akademie des Re chts, arbeiten eng mit Exp erten der Landesmedienanst alt, des s [...]
So, 17.01.2010 18:21
Danke für den Hinweis. Ich hätte mir gewünscht, dass die Botschaft verstanden und der Faden aufgegriffen wird. Übr [...]
So, 17.01.2010 18:13
Eine interessante Idee, da s mit dem Vertrag. Ob sich davon ein Gericht überzeu gen wird lassen, bliebe ab zuwarten. [...]