Bund-Länder-Kommission:
Bundeseinheitliches Datenbankgrundbuch
In Deutschland wurden mit dem Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz von 1993 die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen, um die Grundbücher in elektronischen Systemen führen zu können. Beginnend ab 1994 machten im Laufe der Zeit alle Länder Deutschlands von dieser Möglichkeit Gebrauch. Allerdings führte das Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz von 1993 im Wesentlichen zu einer elektronischen Führung der vormaligen Papiergrundbücher. Von wenigen Ausnahmen abgesehen – wie z. B. die Online- Einsicht in die maschinell geführten Grundbücher – entsprechen die Funktion des Grundbuchs, der Aufbau und das äußere Erscheinungsbild dem des Papiergrundbuchs. Dabei nahm man aus dem übergeordneten Interesse der raschen Förderung des Immobilienverkehrs und Bodenkredits in Kauf, dass die Möglichkeiten eines elektronischen Grundbuchs, insbesondere hinsichtlich Funktionalität und äußerem Erscheinungsbild, nicht voll zur Wirkung gebracht werden können. Deutschland hat desh!
alb heute de facto ein „elektronifiziertes Papiergrundbuch“.
Auf der Grundlage eines 2004 erstellten Grobkonzepts sind die Länder dabei, das Grundbuch Deutschlands zu modernisieren. Das vordringliche strategische Projektziel besteht darin, ein bundesweit einheitliches Datenbankgrundbuch in Deutschland zu schaffen. Dadurch sollen einerseits die innovativen Potentiale über alle Bundesländer hinweg genutzt werden und außerdem soll die personell und finanziell aufwändige Entwicklung des benötigten IT- Systems durch die Verteilung auf alle Länder vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten leichter geschultert werden.
Zu den wichtigen Zielen des zu entwickelnden Systems gehört eine effiziente Unterstützung bei der Migration der sehr hohen Datenvolumina der sog. „Altsysteme“ in eine neue Grundbuchdatenbank. Immerhin werden damit fast 40 Mio. Grundbuchblätter im Rechtssinne elektronisch geführt. Das Gelingen des Projekts wird nicht zuletzt danach zu beurteilen sein, wie wirkungsvoll das künftige System die Übernahme der Daten aus den bisherigen Systemen in das Datenbankgrundbuch unterstützt.
Die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs erfordert einen hohen personellen und finanziellen Aufwand. Schon aus diesem Grund wird von dem neuen System eine höhere Effizienz als bei den bisher eingesetzten Systemen erwartet. Diese kann jedoch nicht allein mit technischen Mitteln erreicht werden. Es müssen auch die Möglichkeiten genutzt werden, das Grundbuch funktionell und organisatorisch zu verbessern, um zusammen mit den technischen Maßnahmen die angestrebte Effizienzsteigerung zu erreichen und die technischen Möglichkeiten eines voll strukturierten Datenbankgrundbuchs zur Wirkung bringen zu können. Der Fortentwicklung des formellen Grundbuchrechts unter der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu.
Die Länder sind sich darüber einig, im Zusammenhang mit dem neuen Datenbankgrundbuch auch ein neues einheitliches Online-Abrufsystem zu schaffen. Als wichtige funktionale Erweiterung bietet sich dabei die Online-Einsicht in elektronisch geführte Grundakten an, die mit dem Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften von 2009 ermöglicht worden ist.
Die Kompetenz der Länder für den Vollzug der Grundbuchordnung, die für die Systementwicklung benötigten personellen und finanziellen Ressourcen und nicht zuletzt die Entwicklung im europäischen Raum erfordern ein entsprechendes verantwortungsvolles Vorgehen.
Im bisherigen Verlaufe des Projekts wurde es mehrmals erforderlich, die Organisation und das Vorgehen anzupassen, um im notwendigen Umfang voran zu kommen. Weichenstellende Entscheidungen wurden in diesem Zusammenhang durch die Konferenz der Justizstaatssekretäre getroffen. Hervorzuheben sind dabei ausschließlich für das Projekt eingesetzte Mitarbeiter und die Einrichtung eines geschäftsführenden Projektlenkungskreises ebenso wie die Festlegung inhaltlicher Prioritäten.
Europa rückt zusammen. Dies ist auch im Bereich des Immobilienverkehrs und der Bodenkreditwirtschaft festzustellen. Die Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie hat dazu geführt, dass in Deutschland z. B. Banken anderer europäischer Länder zum Grundbuch-Online-Verfahren zugelassen werden. Den hieraus entstehenden besonderen Anforderungen wird bei der Neuentwicklung der Online-Einsicht in das Datenbankgrundbuch und in elektronisch geführte Grundakten Rechnung zu tragen sein, z. B. durch die Berücksichtigung internationaler Standards. In gleicher Weise sollten inländische Abrufteilnehmer wie z. B. Notare und Kreditinstitute die Möglichkeit erhalten, über das deutsche Online-Abrufsystem an Grundbuchinformationen anderer europäischer Staaten zu gelangen, auch wenn der Weg hierzu noch lang und steinig sein mag.
Die Projektorganisation führt derzeit ein europaweites Vergabeverfahren durch, um den Partner für die Fertigstellung des Fachfeinkonzepts für das bundeseinheitliche Datenbankgrundbuch und die Realisierung eines prototypischen Migrationsautomaten zu gewinnen. Im darauf folgenden Schritt sind die Programmierung des Systems und dessen Pilotierung vorgesehen.
Zunächst stellte Walther Bredl die Grundbuchsituation in Deutschland dar. Danach ging er auf die Rechtsgrundlagen und die strategischen Projektziele ein. Dies ist unter anderem ein optimaler Einsatz der Informationstechnologie für die Grundbuchführung und Grundbuchnutzung, eine bestmögliche Unterstützung bei der Migration der Grundbuchdaten der Altsysteme und eine Verbesserung der Funktionalität des Grundbuchs. Referent Bredl ging anschließend auf die Herausforderungen ein. Es gilt die Migration von 36,6 Mio. Grundbuchblättern zu bewältigen. Es steht die Entwicklung eines einheitlichen Datenbankgrundbuchs für 16 Ländern an sowie gleichzeitig die Ablösung bewährter und optimierter Altsysteme. Ein Umstieg von textorientierten Archivsystemen in ein Datenbankgrundbuch mit verbindlicher Vorgabe für die bestimmungsgemäße Systemnutzung und eine Weiterentwicklung des Grundbuchs sind weitere Herausforderungen. Abschließend stellte Walther Bredl die Projektorganisatio!
n und den Projektplan vor. Sechs Länder sollen im Auftrag für 16 Länder das Projekt erarbeiten. Thomas Lang steltte ein Beispiel für ein elektronisches Grundbuch vor. Darin gibt es Verknüpfungen zwischen Grundstück, Eigentümer, beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten, Grundpfandrechten und Grunddienstbarkeiten. Die visualisierten Grundbuchinhalte bieten zudem völlig neue Möglichkeiten bei der Recherche. Es wurde auf die Internetseite
www.grundbuch.eu verwiesen.
Das LAWgical-Team dankt Frau Sandra Schappert für ihren Bericht
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