Das BMJ bietet neuestem über sein
Bundesrechtsportal eine
englische Übersetzung des BGB an. Kleiner Schönheitsfehler: Das Inhaltsverzeichnis ist nicht mit den einzelnen Normen verlinkt und sämtliche Paragrafen sind in einem einzigen riesigen
HTML-Dokument enthalten.
Dafür versäumt es das BMJ aber nicht, in der englischen Version* seiner Pressemitteilung* auf den perfekten Hexameter des
§ 923 I und die Reimform des § 923 III hinzuweisen, deren sprachliche Schönheit durch die Übersetzung verloren geht.
*
Update: Das BMJ hat die Übersetzung inzwischen leider wegen Mängeln vom Netz genommen und die Pressemitteilungen ersatzlos gelöscht.
Kommentare
Mo, 08.02.2010 10:41
Ich habe manchmal das Gefü hl, dass bei der Telekom d ie linke Hand nicht weiß, was die rechte macht. Als ich im ver [...]
Mi, 20.01.2010 19:47
tja die lady versuchts hal t immer wieder.aber sie ka nn mir gerne 3000 euro sch icken,dann bin ich alle so rgen los u [...]
So, 17.01.2010 18:38
Die Mitarbeiter der Europä ischen EDV-Akademie des Re chts, arbeiten eng mit Exp erten der Landesmedienanst alt, des s [...]
So, 17.01.2010 18:21
Danke für den Hinweis. Ich hätte mir gewünscht, dass die Botschaft verstanden und der Faden aufgegriffen wird. Übr [...]
So, 17.01.2010 18:13
Eine interessante Idee, da s mit dem Vertrag. Ob sich davon ein Gericht überzeu gen wird lassen, bliebe ab zuwarten. [...]