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Die Einhaltung von Datenschutzregeln steht häufig anderen Interessen entgegen. Im Spannungsfeld von öffentlichem Interesse, wirtschaftlicher Tätigkeit und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist es schwierig, einen angemessenen Interessenausgleich zu finden.
Der Arbeitskreis behandelte im letzten Jahr Techniken der Ausspähung und die Überwachung des Einzelnen durch die öffentliche Gewalt. In diesem Jahr lag der Schwerpunkt auf den Spannungsfeldern des Datenschutzes, die vollkommen unterschiedliche Ausprägungen haben können. So soll das BKA- Gesetz massive präventive Eingriffe erlauben und den Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung massiv einschränken. Programme, die das Besucherverhalten auf Web- Seiten analysieren, verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Wirtschaftsunternehmen bespitzeln Mitarbeiter oder speichern Krankendaten. Diese Beispiele umreißen bereits ein breites Spannungspotenzial, denen Datenschutzanforderungen ausgesetzt sind. Andreas Wassermann, Redakteur des Hamburger Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, schilderte Beispiele aus der journalistischen Praxis über Erfahrungen aus dem Umgang mit datenschutzrechtlichen Themen. Er verdeutlichte aus Sicht des Journalisten, wie eine optimale Öffentlichkeitsarbeit unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Mindeststandards aussehen kann und welchen Beeinflussungen Journalisten heutzutage ausgesetzt sind. Christian Goltz, Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden stellte Probleme dar, mit denen sich der Pressesprecher einer Behörde bei der Berichterstattung von Verfahren auseinandersetzen muss. Er zeigte insbesondere an den Beispielen des ehemaligen SPD Abgeordneten Jörg Tauss und der No Angels Sängerin Nadja Benaissa, wie eine Abwägung zwischen hinreichender Transparenz für die Öffentlichkeit und Persönlichkeitsschutz der Betroffenen auszusehen hat. Im Besonderen wurde auf die Vorschrift des § 4 LPressG eingegangen, die öffentliche Behörden dazu verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen. Diese weitgehende Regelung, die Einschränkungen lediglich über deren Absatz 2 zulasse, führe im Einzelfall zu einer „Verdachtsberichterstattung“ mit weitreichenden Konsequenzen für die Betroffenen. Darauf aufbauend wurden im Kern folgende Leitsätze aufgestellt: 1. Datenschutz im Strafverfahren ist in erster Linie Täterschutz. 2. Ermittlungsverfahren werden in Akten und nicht in der Presse geführt. Zu guter Letzt wurden von Moderator der Veranstaltung, Herrn Dr. Siegfried H. Streitz, einem vereidigten IT- Sachverständigen, die Auswirkungen des am 01.01.2009 in Kraft getretenen BKA- Gesetzes näher beleuchtet. Dabei rückte vor allem die seit April 2009 anhängige Verfassungsbeschwerde in den Blickpunkt, in der sich der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, ZEIT- Herausgeber Michael Naumann und Gerhart R. Baum, Innenminister a.D. gegen das Gesetz wenden. In diesem Zusammenhang wurde Bezug genommen auf einen Artikel des ZEIT- Herausgebers Michael Naumann, der die Motivation für die Verfassungsbeschwerde insbesondere auf fünf Gründe zurückführt: 1. Die Veränderung der Sicherheitsarchitektur, 2. die Verletzung der Trennung von BKA und Bundesnachrichtendienst, 3. die Erlaubnis zu erheblichen präventiven Eingriffen, 4. den verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme 5. und schließlich die Relativierung der Verschwiegenheitspflichten. Am Ende der Veranstaltung wurden Anregungen aufgenommen, die die thematische Ausrichtung des im Jahr 2010 stattfindenden EDV- Gerichtstages betrafen. In den Kern der Betrachtung rückten dabei die Aspekte, die eine Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes einzelnen Bürgers mit sich bringt und die Gefahren, die damit sowohl für die Privatsphäre als auch für eine berufliche Tätigkeit verbunden sind. Als Ausgangspunkt könnte sich dabei das aktuell diskutierte Problem der Vorratsdatenspeicherung anbieten, dass durch Gesetz der CDU/ CSU und SPD am 01. Januar 2008 in Kraft trat. Das LAWgical-Team dankt Rüdiger Weichelt für seinen Bericht Freitag, 3. April 2009Lieber ADAC...
...was verstehst Du unter guter Mitgliederbetreuung?
Schlägt man die aktuelle Ausgabe der Club-Zeitschrift "ADACmotorwelt" auf, findet man einen Beitrag mit der Überschrift "Übers Ziel hinaus". Der Verfasser setzt sich darin mit der Absicht der Bundesregierung, die Nutzung von Kundendaten einzuschränken, auseinander. Neben den Ausführungen dazu, dass der ADAC selbstverständlich personenbezogene Daten seiner Mitglieder nicht an Unternehmen, die nicht zum ADAC gehören, weitergibt, verkauft oder vermietet, findet sich im Folgenden unverhohlen die Drohung, der Kunde müsse die Zeche für die Neuregelung zahlen. Hintergrund ist, dass der ADAC Mitglieder, die nicht besondere Produkte des ADAC oder eines ADAC-eigenen Unternehmens nutzen, zielgerichtet mittels Briefpost über die Angebote informiert. Nach dem derzeitigen Stand der Planung darf der ADAC künftig für die Versendung solcher Werbung nicht auf Vertragsdaten zugreifen, so dass eine Werbung, die mittels Briefpost versendet wird, an alle Mitglieder gerichtet werden müsste, da Mitglieder, die das betreffende Produkt bereits nutzen, nicht mehr ermittelt und von der Zusendung ausgenommen werden können. Wie wäre es aber, gänzlich auf diese Form der zumeist einfach nur lästigen, weil zum Marsch zum nächsten Altpapiercontainer zwingenden Werbung per Briefpost zu verzichten und das Clubmagazin dazu zu nutzen, über die Angebote zu informieren? Das sollte doch auch alle Mitglieder per Post oder elektronisch erreichen. Damit ließen sich im Interesse aller Mitglieder sogar Kosten einsparen. Oder steckt hinter dieser Ankündigung eine ganz andere Absicht? Für den Bereich Datenschutz zeigen sich Mitarbeiter der ADAC-Zentrale jedenfall nicht von ihrer besten Seite. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Diskussion um die Einführung der sog. Section Control, bei der eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch die Überwachung der Einfahrt- sowie der Ausfahrtzeit eines bestimmten Fahrzeuges unter automatisiertem Ablesen des Kennzeichens in einem definierten Streckenabschnitt ermittelt wird. Hier wäre interessant zu erfahren, wie viele derjenigen, die dieses System ablehnen, im Übrigen über Kundenkarten verschiedener Unternehmen verfügen und diese freizügig einsetzen. Hier wäre eine generelle Sensibilisierung - nicht nur der ADAC-Mitglieder - wünschenswert. Montag, 2. März 2009Datenabgleich bei der Deutschen Bahn - ein "Skandal"?
In letzter Zeit wird gerne über "Datenschutz-Skandale" berichtet, und ein beliebtes Beispiel dafür war der jüngst publik gewordene Datenabgleich bei der Deutschen Bahn AG. Was dort tatsächlich passiert ist und warum, und warum das Ganze tatsächlich ein "Skandal" sein soll, habe ich in vielen Beiträgen vergeblich gesucht. Tatsache ist: Die DB hat Bankverbindungsdaten ihrer Mitarbeiter genutzt, um diese Daten mit Bankverbindungsdaten aus einer Liste von Lieferanten und sonstigen Auftragnehmern zu vergleichen. Grund: Eine beliebte Untreuehandlung in Unternehmen ist die Ausstellung von Rechnungen an Scheinunternehmen, deren Bankverbindung zufälligerweise mit der des für die Rechnung zuständigen Mitarbeiters übereinstimmt. Der Abgleich von 173.000 Kontodaten hat zu 500 solcher Übereinstimmungen geführt - entsprechenden Verdachtsfällen konnte so nachgegangen werden.
Gerade lese ich einen kurzen, sehr gut lesbaren und überzeugend begründeten Aufsatz von Martin Diller im BetriebsBerater (BB), Ausgabe 09/2009, S. 438-440. Sein Ergebnis: Weder mitbestimmungs-, noch datenschutz- oder sonst persönlichkeitsrechtlich ist dieses Vorgehen zu beanstanden. Also ist das Ganze eher ein Beispiel für schlechte Unternehmenskommunikation als für einen echten "Skandal". Samstag, 28. Februar 2009IRIS2009: Jyn Schulze-Melling "Datensicherheit im Unternehmen - alte Probleme und neue Herausforderungen"Zunächst widmete sich Schulze-Melling dem Spannungsfeld von Mitarbeiterpostfächern und dem Fernmeldegeheimnis. Arbeitgeber könnten unter Umständen Telekommunikationsanbieter sein. Im konkreten Fall hänge dies von der Erlaubnis zur privaten Nutzung des Internets im Unternehmen ab. Würden Mitarbeiter private Mails versenden, so dürften diese Kommunikationsdaten nicht weitergegeben werden. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil klar gestellt, dass das Fernmedegeheimnis nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs ende, da danach eine Kontrolle der Daten durch den Betroffenen möglich sei. Im Unternehmen stelle sich hier aber ein großes praktisches Problem: Gesetzliche Archivierungspflichten erforderten eine Speicherung aller eingehenden Geschäftskorrespondenz in ein Read-Only-Archiv. Bei einer solchen automatisierten Speicherung bestehe keine Möglichkeit, zwischen geschäftlicher und privater Mail zu unterscheiden. Schlussfolgerung sei, dass in dieser Konstellation der Schutz des Fernmeldegeheimnisses andauere, da eine Kontrolle durch den Empfänger (Mitarbeiter) nicht möglich sei. Möglicherweise setze sich der Unternehmer dem Risiko einer strafbaren Haftung wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses aus. Das zweite von Schulze-Meier angerissene Problemfeld betrifft Datensicherheit und Datenschutz im multinationalen Umfeld. So herrschten weltweit unterschiedliche Ansätze in der rechtlichen Konzeption des Datenschutzes. Beispielhaft stellte der Referent dies an einer Gegenüberstellung von Apec/OECD-Prinzipien einerseits und EU-Datenschutzrichtlinie andererseits dar. Da die Datenschutzrechtslage weltweit uneinheitlich sei, sei es für Unternehmen schwer, eine allen Anforderungen entsprechende einheitliche Strategie Unter der Überschrift "Data Loss Prevention" plädiert Schulze-Meier eine neue Herangehensweise an die IT-Sicherheit, weg von Systemsicherheit - hin zu objektbezogener Sicherheit. Die Sicherheit müsse nicht auf die Systeme sondern auf die Datensätze bezogen werden. Bestehende Schutzsysteme wie Firewalls schützten hauptsächlich Systeme vor dem Eindringen von Außen, aber z.B. nicht gegen das Herausgeben von Informationen per Mail aus dem Unternehmen. Die Umsetzung dürfte sich aber schwierig gestalten, da solche Schutzsysteme ein hohes Maß an technischer und rechtlicher Komplexität aufweisen müssten. Zum Abschluss stellte der Referent noch einen geplanten neuen Rechtsrahmen für "Security Breach Notifications" in Deutschland vor. Der Begriff beschreibe eine Meldepflichten bei Datenverlusten. In vielen US-Bundesstaaten sei dies bereits Standard. Im Falle von Datenverlusten müsse eine Information der Betroffenen erfolgen. In Deutschland sei geplant, einen neuen § 44a BDSG einzufügen. Erfasst würden z.B. sensible Daten, z.B. medizinische Daten, Berufs- oder Amtsgeheimnisse, Daten über strafbare Handlungen oder Finanzdaten. Die Informationspflicht solle eintreten, wenn ein Unternehmen feststellt, dass aus seinem Verfügungsbereich relevante Daten unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten zur Kenntnis gelangt seien. Die Meldung müsse unverzüglich nach Kenntnis von dem Datenverlust erfolgen. Als motivierende Alternative sei eine Art "Pranger" vorgesehen. Erfolge keine rechtzeitige Mitteilung an die Betroffenen, so wüsse über zwei halbseitige Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen informiert werden. Mittwoch, 21. Januar 2009Zattoo will es genau wissen
Wer über Zattoo im Internet Fernsehen will, muss einen speziellen Player installieren und sich registrieren. Dabei werden neben E-Mail-Adresse und dem gewünschten Passwort jede Menge Fragen zur Person gestellt:
In den Datenschutzbestimmungen (Stand Oktober 2008) heißt es unter Nr. 1: Bei der Registrierung (...) werden bestimmte persönliche Daten des Nutzers gesammelt und im Einklang mit der europäischen und schweizerischen Datenschutzgesetzgebung bearbeitet. Wenigstens ehrlich: Gesammelt wird also nicht nach den Datenschutzbestimmungen. Aber auch bei der Bearbeitung habe ich so meine Zweifel. Die Daten werden an nahestehende Unternehmen (Nr. 2) und an Kooperationspartner (Nr. 13) übermittelt, und zwar auch in Länder, die "nicht über das gleiche Datenschutzniveau verfügen wie die Schweiz oder das Wohnsitzland des Nutzers" (Nr. 3). Weiter heißt es lapidar: "Zattoo stellt einen angemessen Datenschutz sicher." Na super, dann bin ich ja beruhigt.
Geschrieben von Ralf Zosel
in Europa, Internet und Software, Recht der Neuen Medien
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Freitag, 21. November 2008Social Community und Datenschutz
In zahlreichen Informationsveranstaltungen sensibilisieren unter anderem der saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Landesmedienanstalt Saar und das Landeskriminalamt des Saarlandes sowie die Europäische EDV-Akademie des Rechts und die Hochschule für Technik und Wirtschaft Saarbrücken junge Menschen im Umgang mit persönlichen Angaben innerhalb der sehr populären Social Communitys. Erst kürzlich hat unter anderem hierzu der Landesjugendserver in Zusammenarbeit mit dem LfDI das Angebot datenparty.de gestartet, das bundesweit Modellcharakter hat.
Wie sollen sich aber die Anbieter von Social Communitys verhalten? Hierzu hat der Düsseldorfer Kreis auf seiner Sitzung in Wiesbaden am 17. und 18. April 2008 einen Beschluss gefasst, in dem er in einer auch für Nichtjuristen verständlichen Sprache Empfehlungen ausspricht, die die Gesetzeslage berücksichtigen, aber auch darüber hinausgehen. Sie sind nach Ansicht vieler Datenschutzrechtsspezialisten nicht nur sinnvolle Anhaltspunkte für eine rechtskonforme Gestaltung von Social Communitys, sondern können darüber hinaus werbewirksam werden und im Zuge der Datenskandale der jüngeren Zeit verlorenes Vertrauen der User zurückgewinnen helfen. Der Beschluss ist im Internet auf den Seiten des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abrufbar. Donnerstag, 18. September 2008EDV-GT: "der gläserne Mensch"
In Fortsetzung des letztjährigen Arbeitskreises „Anforderungen an die Informationsverarbeitung und rechtliche Konsequenzen“ bot der Arbeitskreis einen spannenden Überblick über die derzeitigen Möglichkeiten der Datengewinnung und –verwendung sowie einen Ausblick auf die Zukunft. Hierbei wurden Nutzen und Risiken für die Privatheit gegenübergestellt.
Herr Ministerialrat und Referatsleiter beim sächsischen Datenschutzbeauftragten Bannasch skizzierte den rechtlichen Rahmen während Herr Röbel von der Berliner Redaktion des Nachrichtenmagazins Spiegel über die journalistischen Erfahrungen im leichtsinnigen Umgang mit personenbezogenen Daten berichtete. Im Anschluss erläuterte Herr Dr. Streitz, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, die Begriffe des „Data Mining und Profiling“ und die Auswirkungen für den Einzelnen. Herr Goltz, Staatsanwalt und Gruppenleiter bei der Schwerpunktabteilung Wirtschaft der Staatsanwaltschaft Chemnitz, berichtete von seinen praktischen Erfahrungen insbesondere bei Durchsuchungen. Für das nächste Jahr scheint eine Fortsetzung des Arbeitskreises unter dem Gesichtspunkt des „Selbstdatenschutzes“ angezeigt. Das LAWgical-Team dankt Jennifer Steimer für Ihren Bericht Mittwoch, 10. September 2008Datenschutz bei Mailverteilern
Ein Kollege leitet mir eine Presseerklärung weiter, die er per Mail erhalten hat.
![]() Mein Blick fällt zunächst auf den Header, von dem hier nur ein kleiner Abschnitt wiedergegeben ist. Sämtliche Empfänger dieser Mail sind unter Beifügung der vollständigen Empfängernamen im "To"-Feld aufgelistet. Zunächst ist dies höchst unpraktisch, da man vom Inhalt der Mail erst nach Scrollen Kenntnis nehmen kann. Wesentlich unerfreulicher ist diese Vorgehensweise jedoch unter Datenschutzgesichtspunkten. Den Empfängern werden auf diese Art nämlich sämtliche Namen und Mailadressen der übrigen Empfänger weitergegeben, ohne dass diese zuvor in die Weitergabe ihrer Daten eingewilligt haben. Vermeiden kann man dieses Problem übrigens dadurch, dass man die zu verteilende Mail an sich selbst adressiert und die Empfänger in das Feld "Bcc" einträgt. Der Inhalt dieses Feldes wird - wie der Name "Blind Carbon Copy" bereits erkennen lässt, nicht an die Empfänger übertragen. Eine gewisse Brisanz gewinnt dieser Fall allerdings, wenn man sich den Absender ansieht: Die Mail stammt aus dem Büro des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, der mit diesem Mailing auf seine neugestaltete Webseite hinweist. Besonders hervorgehoben wird in der auch online einsehbaren Pressemitteilung der Umstand, dass in den Access-Logs dieses Servers keine IP-Nummern im Access-Log gespeichert werden. Eine entsprechende Software namens "ipmask", mit der man Apache- und MS-Information Server so konfigurieren kann, dass die IP-Adressen automatisch maskiert werden, wird sogar gleich zum Download angeboten. Montag, 9. Juni 2008Data Security Breach und Benachrichtigungspflicht
Was haben diese, diese und wiederholte vergleichbare Meldungen in letzter Zeit gemeinsam? In allen Fällen werden Anforderungen an die Sicherheit sensibler Daten in Unternehmen nicht eingehalten, woraus sich nahe liegende Gefahren für Kunden und Mitarbeiter ergeben. Aber woran liegt es, dass sich solche Meldungen fast ausschließlich auf US-amerikanische, aber nie auf deutsche Unternehmen beziehen? Eher nicht, weil so etwas in deutschen Unternehmen nicht passiert oder es keine Meldung wert wäre. Sondern weil US-Unternehmen zur Meldung solcher Vorfälle verpflichtet sind, deutsche aber nicht.
Im Gegensatz zu den USA, wo in den meisten Bundesstaaten inzwischen eine Meldepflicht für Fälle des sog. "Data Security Breach" besteht, existieren in Deutschland keine und in der EU nur in wenigen Mitgliedsstaaten entsprechende Regelungen. Vor ein paar Wochen wurde ich um eine Antwort auf die Frage gebeten, ob sich aus den bestehenden deutschen Gesetzen eine Meldepflicht und/oder die Pflicht zur Ergreifung vorbeugender schadensmindernder Maßnahmen ergeben könnte. Meine Antwort: Wenn, dann nur auf der Grundlage ziemlich mutiger Analogien (§§ 836, 908, 254 Abs. 2 BGB), die auf allzu wackligen Beinen stehen. Eine einklagbare Pflicht, etwas zu unternehmen, besteht erst, wenn es zu spät ist, wenn nämlich schon ein Schaden eingetreten ist (§§ 280, 823 BGB, 7 BDSG). Deshalb sind ausdrückliche Regelungen zum "Data Security Breach" und zur entsprechenden Benachrichtigungspflicht im deutschen Recht sinnvoll, um die Sensibilität von Unternehmen für die Sicherheit personenbezogener Daten zu steigern. Glücklicherweise läuft bereits seit einiger Zeit das Gesetzgebungsverfahren für eine entsprechende EU-Richtlinie. Auch der European Data Protection Supervisor begrüßt die darin enthaltenen Regelungen.
Geschrieben von Jochen Notholt
in Gesetzgebung
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12:09
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Tags für diesen Artikel: benachrichtigungspflicht, data breach, data security breach, datenschutz, datensicherheit, eu-richtlinie
Donnerstag, 17. April 2008"Alles über mich im Internet" - Werbung mit meinem Namen
Als ich heute Morgen meinen eigenen Namen googelte, staunte ich nicht schlecht über die Anzeige neben den Suchergebnissen: "Ralf Zosel - Alles über mich im Internet: Kontaktdaten, Bilder, Videos uvm.! - www.123people.de" (siehe unten).
Die Werbung hält dann nicht, was sie verspricht, und die Ausbeute auf der Seite ist eher mager. Aber die Masche, Eigennamen in Google-Werbung einzubauen, hat Konjunktur. Klaus Eck hat vor ein paar Tagen einen ähnlichen Fall mit Facebook beschrieben. Ich bin noch nicht ganz dahinter gekommen, wie das technisch funktioniert. Die Werbung erscheint nicht bei jeder Kombination eines gängigen Vornamens mit einem Nachnamen. Ob doch die Popularität bzw. die Verbreitung des Namens im Internet eine Rolle spielt? Wird geschaut, ob zu der Kombination bei irgendeinem Social Network eine Profilseite besteht? Das ist auch deshalb schwierig rauszufinden, weil die Werbung ja nicht zwingend bei jeder Suche mit dem gebuchten Keyword erscheint. Und interessant ist natürlich auch die Frage: Dürfen die das? Was ist mit dem Namensrecht, dem Datenschutz usw.? Jochen, du wolltest das doch mal prüfen?
Dienstag, 4. März 2008Beschwerdeführer zu 21.121
Wie mir Rechtsanwalt Meinhard Starostik heute Nacht per E-Mail mitgeteilt hat, bin ich bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung (1 BVR 256/08) als Beschwerdeführer zu 21.121 aufgeführt. Ich war dem Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) gefolgt und hatte mich der größten Sammelverfassungsbeschwerde aller Zeiten angeschlossen (vgl. LAWgical vom 04.11.07).
Die Verfassungsbeschwerde war am 31.12.07 zunächst im Namen von acht exemplarisch ausgesuchten Erstbeschwerdeführern eingereicht worden. Meinhard Starostik schreibt, die Mitarbeiter seiner Kanzlei und des Arbeitskreise hätten insgesamt 3.465 Arbeitsstunden aufgebracht, um die Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe zu bringen. Der endgültige Schriftsatz mit den Namen aller 34.451 Beschwerdeführer umfasse 361 eng beschriebene DIN-A4 Seiten, die Vollmachten hätten 12 Umzugskartons gefüllt. Über die Aussetzung des Vollzugs des Gesetzes bis zur endgültigen Entscheidung werde der 1. Senat voraussichtlich noch diesen Monat entscheiden. Nach den Ausführungen zum NRW-Trojaner (vgl. LAWgical vom 27.02.08) stehen die Chancen ja nicht schlecht.
Geschrieben von Ralf Zosel
in Gesetzgebung
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07:41
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Tags für diesen Artikel: datenschutz, demonstration, protest, verfassungsbeschwerde, vorratsdatenspeicherung
Mittwoch, 27. Februar 2008a-i3/BSI Symposium 2008: Sicherheit von Internetportalen und Identitätsschutz
Die Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet e.V. (a-i3) ist nach eigenen Angaben eine "unabhängige, interdisziplinäre Organisation, die sich den Identitätsschutz im Internet zur Aufgabe gemacht hat". In diversen Jurablogs machen sie immer wieder von sich reden.
Jetzt hat mich Tobias Mühlenbrock (hier sein yasni-Profil) auf das 3. interdisziplinäre Symposium am 22. und 23. April in Bochum aufmerksam gemacht. Auf der Website des Vereins heißt es dazu: "Gegenstand der Tagung sind rechtliche und technische Aspekte bei Internetportalen, insbesondere auch bei den von der Bundesregierung geplanten Bürgerportalen." (siehe auch schon Handakte vom 26.02.08) Schade nur, dass der Termin mit dem 3. Merziger Datenbankforum kollidiert. Montag, 25. Februar 2008IRIS 2008: Das Ende der Privatheit - Wie unsere Daten im Internet verteilt werden (Podiumsdiskussion)
Am ersten Abend der IRIS 2008 veranstaltete die Wirtschaftskammer Salzburg eine Podiumsdiskussion in der großen Aula der Universität Salzburg. Unter der Moderation von Elfi Geiblinger diskutierten zum Thema Datenschutz im Internet Rechtsanwalt Dr. Rainer Knyrim, Prof. Dr. Manfred Tscheligi und Gerfried Stocker, Leiter der Ars Electronica.
In der Diskussion tauchten einige Aspekte auf, die in den folgende Vorträgen und Diskussionen der Tagung immer wieder aufgegriffen wurden. Ich habe meine Notizen jetzt ausgewertet und einen Bericht dazu verfasst, wie ich die Podiumsdiskussion erlebt habe. "IRIS 2008: Das Ende der Privatheit - Wie unsere Daten im Internet verteilt werden (Podiumsdiskussion)" vollständig lesen Samstag, 23. Februar 2008IRIS2008: Judith Rauhofer "Privacy is dead - get over it"
Judith Rauhofer hat ihren Vortrag mit dem Untertitel "Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Traum vom Leben ohne Risiko" versehen. Als Einstimmung zeigte sie einen Film, der auf amüsante Weise die Zukunftsvision des "gläsernen Menschen" veranschaulichte. Rauhofer sieht einen Konflikt zwischen den Wunsch nach Privatheit und Sicherheit. Sie übt Kritik am "Information Privacy" Konzept, das bereits dadurch leerlaufe, dass der Wunsch nach Teilhabe oftmals einen faktischen Zwang zur Datenschutzaufgabe des Betroffenen führe.
Die Referentin wies auf das Phänomen der fehlerhaften Risikowahrnehmung hin. So würden Menschen dazu tendieren, spektakuläre oder seltene Gefahren oder solche die außerhalb unserer Erfahrungswerte oder des Kontrollbereichs höher zu bewerten als "alltägliche" Risiken. Aus dem Wunsch nach Sicherheit folge ein gewisser Trend zum Risikomanagement und einer Verrechtlichung von Risiko, dem Verlangen hach Haftbarmachung. Regierungen nutzten die Verunsicherung der Bürger für "Sicherheitstheater". Dem Bürger wird vermittelt, dass Risiken wie Terror oder Kriminalität nur vermindert werden könnten, wenn auf Tele des Rechts auf freie Selbstbestimmung verzichtet wird. Interessanterweise scheint sich die Komfortzone, innerhalb derer die Erfassung und Weitergabe personenbezogener Daten durch den Bürger akzeptiert wird, in der jüngeren Vergangenheit ausgeweitet zu haben. So seien jüngere Menschen heutzutage bereit, freiwillig Informationen über sich öffentlich zugänglich zu machen, deren Erhebung im Rahmen der Volkszählung Anfang de 80er Jahre einen Sturm des Protests ausgelöst, der schließlich zur Definition des Begriffs der informationellen Selbstbestimmung durch das BVerfG geführt hat. IRIS2008: Lothar Gamper „Datenschutz in Spezialgrundrechten“
Lothar Gamper referierte gestern zum Thema „Datenschutz in Spezialgrundrechten“. Er wies darauf hin, dass er „Datenschutz“ i. w. S. als „Privatsphäre“ verstehe. Er sei als Europa- und Völkerrechtler über die Weitergabe von Flugdaten zum Datenschutzrecht gekommen. Wegen der Einzelheiten seines Vortrages kann ich auf den Beitrag des Kollegen Ralph Hecksteden in "Die herrschende Meinung" verweisen.
Geschrieben von Ralf Zosel
in Internationales, Recht der Neuen Medien
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Kommentare
Mo, 08.02.2010 10:41
Ich habe manchmal das Gefü hl, dass bei der Telekom d ie linke Hand nicht weiß, was die rechte macht. Als ich im ver [...]
Mi, 20.01.2010 19:47
tja die lady versuchts hal t immer wieder.aber sie ka nn mir gerne 3000 euro sch icken,dann bin ich alle so rgen los u [...]
So, 17.01.2010 18:38
Die Mitarbeiter der Europä ischen EDV-Akademie des Re chts, arbeiten eng mit Exp erten der Landesmedienanst alt, des s [...]
So, 17.01.2010 18:21
Danke für den Hinweis. Ich hätte mir gewünscht, dass die Botschaft verstanden und der Faden aufgegriffen wird. Übr [...]
So, 17.01.2010 18:13
Eine interessante Idee, da s mit dem Vertrag. Ob sich davon ein Gericht überzeu gen wird lassen, bliebe ab zuwarten. [...]