Am 16.11.2006 ist das
5. Gesetz zur Änderung des Urheberrechts in Kraft getreten. Die für den Bereich der elektronischen Medien wichtigste Änderung dürfte die folgende sein:
In § 137 wird die Angabe "31. Dezember 2006" durch die Angabe "31. Dezember 2008" ersetzt.
Konsequenz ist, dass
§ 52a UrhG (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung), der eine der wichtigsten Grundlagen für die Einbindung von Inhalten in E-Learning-Umgebungen bildet, zunächst weiter in Kraft bleibt.
Kommentare
Mo, 08.02.2010 10:41
Ich habe manchmal das Gefü hl, dass bei der Telekom d ie linke Hand nicht weiß, was die rechte macht. Als ich im ver [...]
Mi, 20.01.2010 19:47
tja die lady versuchts hal t immer wieder.aber sie ka nn mir gerne 3000 euro sch icken,dann bin ich alle so rgen los u [...]
So, 17.01.2010 18:38
Die Mitarbeiter der Europä ischen EDV-Akademie des Re chts, arbeiten eng mit Exp erten der Landesmedienanst alt, des s [...]
So, 17.01.2010 18:21
Danke für den Hinweis. Ich hätte mir gewünscht, dass die Botschaft verstanden und der Faden aufgegriffen wird. Übr [...]
So, 17.01.2010 18:13
Eine interessante Idee, da s mit dem Vertrag. Ob sich davon ein Gericht überzeu gen wird lassen, bliebe ab zuwarten. [...]