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Beim EDV-Gerichtstag hatte ich diesmal einen Camcorder dabei. Wir wollten den Gesprächskreis "Freie juristische Internetprojekte" ja nicht nur live streamen (siehe LAWgical vom 20.09.07), sondern auch - mit insgesamt drei Kameras - aufzeichnen. Das werden wir demnächst zusammen schneiden und online stellen.
Am Mittwoch Abend und Donnerstag Morgen hatte ich ein bisschen gefilmt. Davon gibt es jetzt ein kurzes Video bei YouTube: Siehe im Übrigen auch die Foto-Impressionen von Iris Speiser (LAWgical vom 20.09.07). Samstag, 22. September 2007Impressionen vom EDV-Gerichtstag 2007 II
Freitag, 21. September 2007EDVGT: Anforderungen an die Informationsverarbeitung und rechtliche Konsequenzen
In dem von Werner Gutdeutsch moderierten Arbeitskreis Anforderungen an die Informationsverarbeitung und rechtliche Konsequenzen lag der Schwerpunkt auf der Organisation des E-Mail-Verkehrs und den rechtlichen Folgen mangelhafter Ablageorganisation.
Zunächst befasste sich Christian Golts mit der Problematk aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Er berichtete, dass er bei Durchsuchungen regelmäßig nur in ca. 50% der durchsuchten Unternehmen oder Freiberuflerbüros einen Datenschutzbeauftragten antreffe; ordnungsgemäße Verfahrensverzeichnisse existierten fast nie. Das größte Problem sei aber, dass Mails nicht mandantenspezifisch abgelegt würden. Dies habe insbesondere bei der Durchsuchung von Dritten gemäß § 103 StPO die Identifizierung der eigentlich interessierenden Daten nicht zeitnah möglich sei. Oftmals habe das zur Konsequenz, dass die Staatsanwaltschaft zunächst den gesamten Mailverkehr beschlagnahmen müsse. Zwar müssten die Daten, die nicht Ermittlungsgegenstand seien, bei der Durchsicht aussortiert werden; komme es jedoch zu Zufallsfunden, werde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gerade bei Anwälten und Steuerberatern sieht Golts daher in der weit verbreiteten nicht-mandatsbezogenen Mailablage eine Verletzung des Mandatsgeheimnisses durch den Freiberufler. Der EDV-Sachverständige Dr. Siegfried Streitz zeigt anschließend einige Lösungsansätze für eine ordnungsgemäße Mailverwaltung auf. So gebe es zum einen kommerzielle E-Mail-Managementsysteme, die neben der Erfüllung der oben genannten Anforderungen auch Doppelspeicherungen reduziere und die Weiderauffindbarkeit erleichtere; diese seien jedoch in der Regel recht teuer. Alternativ könne auch eine mandatsbezogene Ablage im Dateisystem erfolgen, falls sichergestellt sei, dass diese auch konsequent angewandt werde. Hier müsse auch auf die Wirtschaftsprüfer eingewirkt werden, diesen Punkt bei der Erstellung von Ordnungsmäßigkeits-Testaten zu beachten. Anschließend ging Streitz noch kurz auf die Problematik der Online-Durchsuchungen ein. Die Referenten stellten zum Abschluss noch 7 Thesen auf, die Sie zur Diskussion stellten:
Geschrieben von Iris Speiser
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21:35
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EDV-GT: EEAR - Zentrales Schutzschriftenregister und Datenschutzaudit
Das Zentrale Schutzschriftenregister und das Team Datenschutzaudit wurden im Arbeitskreis der Europäischen EDV-Akademie des Rechts (EEAR)vorgestellt.
Assessorin Katrin Wolf erläuterte die Vorteile des von der EEAR betriebenen Zentralen Schutzschriftenregisters (ZSR) und demonstrierte die Vorgehensweise für Rechtsanwälte sowie Gerichte. So können Schutzschriften nach erfolgter Registrierung (noch kostenlos, später wird eine Gebühr von 45€ erhoben werden) durch einen Rechtsanwalt im word-, pdf- oder tif- Format im Register abgelegt werden. Dazu sind Angaben zum Antragsteller, möglichen Antragsgegner sowie die Antragsschrift zwingend notwendig. Die Geschäftsstellen der derzeit beteiligten Gerichte haben sich dazu verpflichtet, bei Antragseingang auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zuerst im ZSR nach möglicherweise hinterlegten und für den Antrag relevanten Schutzschriften zu suchen. Wird eine solche Schutzschrift gefunden, gelangt sie durch die Geschäftsstelle zum zuständigen Richter. Die Landgerichte Bremen, Mannheim, Mosbach, Nürnberg-Fürth, Saarbrücken, Heidelberg, Hamburg und Waldshut-Tiengen sind bereits registriert, weitere Anträge auf Registrierung liegen vor. Besonders hervorgehoben wurde die Zeit- und Kostenersparnis gegenüber der konventionellen Methode. So entfällt für die Gerichte der Aufwand der Registrierung, Verwahrung und Archivierung eingereichter Schutzschriften. Auch Rechtsanwälte profitieren, da sowohl Aufwand als auch Druck- und Versandkosten eingespart werden können. Ein weiterer Vorteil ist in der bundesweiten Verfügbarkeit zu sehen, was besonders bei einem fliegenden Gerichtsstand eine enorme Arbeitserleichterung bedeutet. Der Vorstellung folgte eine Diskussion über eine mögliche Ausweitung des Projekts sowie den notwendigen Datenschutz. Zudem wurden Bedenken bezüglich der Überprüfung der Nutzer geäußert, die Suchfunktion thematisiert, sowie die Notwendigkeit der Einreichung einer signierten Schutzschrift erörtert. Herr Rechtsanwalt Jürgen Kuck der Kanzlei Hoffmann, Liebs, Fritsch & Partner referierte über das Team Datenschutzaudit. Erläutert wurden die Funktion und die Bemühungen der interdisziplinären Spezialistengruppe, welche trotz mangelnder nationaler Ausgestaltung von Datenschutzvorschriften gegründet wurde. Das Team hofft, dem Gesetzgeber konkrete Vorschläge zur Verbesserung unterbreiten zu können, um Defizite der datenschutzrechtlichen Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zu beheben. Eine Ausnahme bildet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), welches sich mit dem Thema Datenschutz in Sachen Recht und Technik befasst. Durch die Einführung eines Datenschutzaudits wird eine Vereinheitlichung sowie Verbesserung auf dem Felde des Datenschutzes durch Zertifizierung angestrebt. Durchgeführt werden könnte dies durch die Beteiligung verantwortlicher Stellen, die ihre Verfahren und Produkte beim späteren Zertifikataussteller registrieren und anschließen anhand einer standardisierten Methode mit veröffentlichten Kriterien überprüfen lassen. Die Überprüfung erfolgt durch speziell ausgebildete Auditoren, das Zertifikat bestätigt Geschäftspartnern und Mitarbeitern gegenüber, dass die Einhaltung von Datenschutzvorschriften überprüft wurde. Die EEAR käme dabei die Position der Zertifizierungsstelle zu. Weitere Ziele sind die ständige Aktualisierung und Fortschreibung des Kriterienkatalogs, der Vorgehensweisen bei einem Audit sowie die ständige Verbesserung der Ausgestaltung des Akkreditierungsverfahren. Im Anschluss an die Präsentation wurde angeregt über den Unterschied der Produkt- bzw. Prozesszertifizierung sowie die jeweiligen Vorteile diskutiert, mögliche Konkurrenzen mit anderen Zertifikaten angesprochen und der Vorschlag, Anbieter statt deren Produkte zu zertifizieren um das Vertrauen zu stärken, zur Sprache gebracht. Das LAWgical-Team dankt Anna Marie Tschirley für ihren Bericht
Geschrieben von Iris Speiser
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EDV-GT: Gastland Frankreich
Im Arbeitskreis Frankreich wurden, angeregt durch drei Präsentationen, aktuelle Entwicklungen in Frankreich im Bereich der Rechtsinformatik diskutiert. Zunächst hat Clémentine Blanc den Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in Frankreich präsentiert. Sie ist dabei insbesondere auf rechtliche Rahmenbedingungen, aktuelle Pilotprojekte an Gerichten sowie die daraus hervorgehenden Erfahrungen eingegangen. In einem zweiten Vortrag hat Christian Scherer die Entwicklung von Adminet erläutert. Dieses Projekt hat mit der Deklaration von Saarbrücken die Publikation von französischen juristischen Texten im Internet durchgesetzt und trägt weiterhin zur Verbesserung ihrer Zugänglichkeit bei. Last but not least wurden von Patrice Platel Entwicklung und Zukunft von Legifrance im Zentrum der Rechtsinformatik in Frankreich erläutert.
Das LAWgical-Team dankt Anne von Zukowski für ihren Bericht EDVGT: Bund-Länder-Kommission III "E-Justice in der Praxis - die kritischen Punkte"
In der von Richter am Amtsgericht Oberhausen und Vorstandsmitglied des Deutschen EDV Gerichtstages Dr. Wolfram Viefhues moderierten Diskussion wurden zunächst von den Projektverantwortlichen aus Bund und Ländern die kritischen Punkte des elektronischen Rechtsverkehrs aufgezeigt. Die praktischen Erfahrungen in den bisherigen E-Justice-Projekten hätten nämlich gezeigt, dass es bisweilen noch einige Ungereimtheiten im elektronischen Rechtsverkehr gibt. Des Weiteren wurde die in dem vom Bundesjustizministerium, den Landesjustizverwaltungen und den Standesvertretungen (DAV, BRAK, BNotK) verabschiedeten 10-Punkte Plan zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs aufgestellte Forderung, noch eine anwenderfreundlichere Gestaltung der technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechtsverkehr und eine effizientere Gestaltung der Verfahrensabläufe zu erreichen und auf eine Optimierung der internen Bearbeitungsprozesse bei Gerichten, Behörden, Anwälten und Notaren hinzuwirken, zur Diskussion gestellt. Insbesondere wurden sowohl die kritischen Punkte als auch Lösungsvorschläge eingebracht, die sich im Zusammenhang mit dem praktischen Einsatz der elektronischen Signatur im alltäglichen Massengeschäft stellen. Es wurden Erfahrungen im Zusammenwirken zwischen den Fachsystemen, den Texterzeugungsprogrammen, den Modulen zur elektronischen Kommunikation und den Programmen zur Verwaltung der elektronischen Akte diskutiert.
Das LAWgical-Team dankt Jens Colling für seinen Bericht
Geschrieben von Iris Speiser
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13:28
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Donnerstag, 20. September 2007EDV-GT: Freie Juristische Internetprojekte: Qualität und Qualitätssicherung
Moderation: Ralf Zosel und Michael Hensen
Begrüßung und Eröffnung durch Ralf Zosel. Problemaufriss: Jeder kann heute Internetseiten gestalten. Dadurch große Vielfalt. Dadurch aber auch viele schlechte Seiten. Wie kann man das möglichst vermeiden? Wie sichert man Qualität? Was genau ist Qualität? Ein Internetprojekt, das sich von Anfang an der Qualitätssicherung verschrieben hat, ist Wikipedia. Karsten Huppert aus Saarbrücken, Administrator bei Wikipedia, trägt über einige ausgewählte Aspekte der Qualitätssicherung bei Wikipedia vor. Danach: Fragerunde. Danach: allgemeine Diskussion über Qualitätssicherung im Internet. Wie sind die Erfahrungen der Runde? Welche Verfahren stehen zur Verfügung? Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen werden getroffen? Deutsche und französische Teilnehmer diskutieren über verschiedene Lösungen. Zur Sprache kommen unter anderem: kommerzielle und freie große juristische Datenbanken in Frankreich, Creative Commons, Wikipedia als Gefahr?, Verfügbarkeit und Qualität von Primärquellen - insbesondere der Gerichtsurteile, Chancen und Möglichkeiten der Blogger, Sinn und Möglichkeiten von Qualitätssiegeln. Bericht: Łukasz Krasoń-Becker Bloggerkollege Dingeldey betrieb auch in diesem Jahr intensives Liveblogging im Domainblog: Gesprächskreis Gesprächskreis 1 Gesprächskreis 2 Gesprächskreis 3 Gesprächskreis 4 Gesprächskreis 5 Gesprächskreis 6 Gesprächskreis 7 Gesprächskreis 8 Gesprächskreis 9
Geschrieben von Iris Speiser
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EDV-GT: Gemeinsame Kommission elektronischer Rechtsverkehr
Moderation: Karl-Heinz Volesky
Referent: Dr. Wolfram Viefhues Ziel und Aufgabe der Kommission ist die Beschäftigung mit Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs insbesondere auch unter dem Blickwinkel der Einbeziehung der Anwaltschaft und des grenzüberschreitenden europäischen Aspekts. Der Arbeitskreis dient dazu, über die Anstrengung im letzen Jahr und die weiteren Vorhaben zu informieren. Unter Einbindung der Kommission ist im letzten Jahr ein 10- Punkte Plan zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vereinbart worden, welcher im März 2007 auf der CeBit präsentiert wurde. Weiterhin fördert die Kommission den Einsatz von xJustiz sowie den Einsatz in der Kommunikation zwischen Anwaltsprogrammen und Justizanwendungen vorzubereiten. Breiteren Raum in der Arbeit der Kommission nimmt der Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Projekten des elektronischen Rechtsverkehrs ein und die Diskussion, welche Konsequenzen aus den gewonnenen praktischen Erfahrungen gezogen werden müssen, um den elektronischen Rechtsverkehr im alltäglichen Massengeschäft einsetzen zu können. Das LAWgical-Team dankt Sarah Leiendecker für ihren Bericht. EDV-GT: Bund-Länder-Kommission II
Der zweite Teil des Arbeitskreises der Bund-Länder-Kommission am Donnerstag Nachmittag untergliederte sich in 3 Vorträge: Zunächst erläuterte Frau Sabina Thiem (Niedersächsisches Justizministerium) unter dem Titel „Erst organisieren dann programmieren“ die Ergebnisse des Projekts „Ablaufbeschreibung des erstinstanzlichen elektronischen Zivilprozesses vor den Landgerichten“, dem folgte Herr Patrik Wagner (Hessisches Ministerium der Justiz) mit der Erläuterung des „Online Klageverfahrens“ und schließlich gaben Jost-Michael Kausträter (Direktor des Amtsgerichts Marl - Leiter des Anwenderkreises RegisSTAR) und Andreas W. Schneider (AWS-Consulting – AUREG) einen Überblick zur Zukunft der elektronischen Registerführung mit den Systemen „RegisSTAR/AUREG“.
Frau Thiem führte aus, dass die Projektgruppe, die mit der Analyse des erstinstanzlichen Zivilprozesses im Hinblick auf neue technische Lösungen beauftragt war, insgesamt zu einem positiven Votum gekommen ist: Aufgrund der Vorteile in Bezug auf die Datenerhebung und Weiterverarbeitung, die sich insbesondere in einer Zeit- und Kostenersparnis zeigen, sei die Einführung eines (auch verbindlich vorgeschriebenen) elektronischen Rechtsverkehrs als sinnvoll zu bewerten. Die praktische Umsetzung auf der Grundlage der Arbeitsgruppen-Analyse ist insoweit allerdings noch nicht in Angriff genommen worden. Demgegenüber sind in Hessen die Vorbereitungen zur Realisierung des Online Klageverfahrens weit fortgeschritten, so dass mit dem Beginn eines Pilotprojekts am LG Limburg im Januar des nächsten Jahres zu rechnen ist, wie Herr Wagner berichtete. Nach der elektronischen Übermittlung der Daten zur Klage durch den Prozessbevollmächtigten, die etwa über ein Webinterface erfolgen kann, soll mit diesem System auch die interne Weiterleitung (über EGVP-Postfach und SAP-Middleware) und -verarbeitung weitestgehend elektronisch erfolgen. Besonders hervorzuheben ist der hierzu aufgebaute ePayment-Service. Herr Kausträter und Herr Schneider teilten sich ihren Vortrag zur möglichen schrittweisen Vereinigung der beiden derzeit in der Bundesrepublik existierenden Systeme zur elektronischen Registerführung „RegisSTAR“ (12 Bundesländer) und „AUREG“ (4 Bundesländer): Aufgrund der neuen Anforderungen von bundesweit umzusetzenden Projekte (etwa durch das EHUG) und auch aus politischen, fachlichen und wirtschaftlichen Erwägungen heraus wurde eine gegenseitige Vertretung in einem Anwender- und Lenkungskreis initiiert und es erfolgt bereits ein Austausch von Konzepten für die gemeinsame Weiterentwicklung. Ziel soll die Überwindung des Dualismus („AUREGIS“) sein. EDV-GT: Die elektronische Akte beim BPatG
Arbeitskreis "die elektronische Akte beim Bundespatentgericht", 20.09.2007, 13:00 h bis 14:30 h, Universität des Saarlandes in Saarbrücken, Gebäude B.4.1, Hörsaal 105
Unter Moderation von Herrn VRiBPatG Dr. Tauchert stellte der Referent, Herr RiBPatG Dr. Mayer das Projekt EGuVA des Bundespatentgerichts vor. Ziel des Projekts ist die Einführung einer elektronischen Akte sowohl für die gerichtlichen Verfahren als auch für die Verwaltungsvorgänge am Bundespatentgericht. Das Projekt wird praxisnah erprobt, der Praxistest steht hinsichtlich der elektronischen Führung von Gerichtsakten für reale Verfahren noch aus, da es insoweit noch an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die im Rahmen des Projekts gefundene Lösung zu einer besseren Verfügbarkeit der Akte, zu einer größeren Flexibilität bei der Aktenführung und zu einer Entlastung der Geschäftsstellen führt. Ein vollständiger Verzicht auf Dokumente in Papierform erscheint jedoch auf absehbare Zeit nicht realistisch und praktikabel, insbesondere nicht an den Arbeitsplätzen der Richterinnen und Richter. Dr. rer. nat. J. F. Geiger, Ass. jur. EDV-GT: Arbeitskreis Modellierung von Geschäftsprozessen
Zu Beginn stellte Daniela Freiheit, Geschäftsführerin der Europäischen EDV-Akademie des Rechts und Moderatorin des Arbeitskreises, den organisatorischen Stand der Dinge im Bereich Geschäftsprozessmodellierung (GPM) in der Justiz vor und machte deutlich, dass auf diesem Gebiet bislang erst wenige interdisziplinäre Aktivitäten zu verzeichnen sind.
Es folgte eine allgemeine Einführung durch Dipl. Kff. Angela Dovifat, wiss. Mitarbeiterin an der FHVR Berlin, zu Zielsetzungen und Methoden der Modellierung von Geschäftsprozessen (u. a. Vor- und Nachteile von klassischer und exemplarischer Geschäftsprozessmodellierung) und zu den wichtigsten Unterschieden, die dabei zwischen Justiz und Wirtschaftswelt zu beachten sind. Vor allem bei Strukturen, in denen verschiedene Arbeitsprozesse ineinander greifen und auch verschiedene Organisationseinheiten an ein und demselben Vorgang beteiligt seien, könne die Modellbildung zu umfassender Optimierung beitragen. Betont wurde von Frau Dovifat auch, dass eine Modellierung nie Selbstzweck sein dürfe, sondern immer im Vorhinein klar sein müsse, was damit erreicht werden soll. Es schloss sich an ein Vortrag von StA Matthias Kegel, IT-Dezernent der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg, in welchem die Sinnhaftigkeit von Modellierung in der Justiz beleuchtet wurde. Ein Pilotprojekt dazu ist inzwischen in Zusammenarbeit mit Fraunhofer FOKUS in Berlin angelaufen. StA Kegel machte deutlich, dass sich die Justiz sich in mancherlei Hinsicht in einer ähnlichen Situation befindet wie die Privatwirtschaft Anfang der 1990er Jahre, als dort die Modellierung von Geschäftsprozessen sehr massiv Einzug hielt. Es sei jedoch zu beachten, dass in der Justiz historisch geprägte Organisationsformen vorherrschen, und dass eine GPM auch darauf abgestimmt sein müsse, dass das „Unternehmensziel“ der Justiz nicht Profitmaximierung, sondern möglichst effiziente Justizgewährung für die Bürger sei. StA Kegel leitete dann zum folgenden Vortrag über, bei dem ein einzelner Vorgang exemplarisch und mit Hilfe des Werkzeugs ADONIS modelliert und anschaulich gemacht wurde. Vorgestellt wurde diese Arbeit von Anne Kathrin Müller, Diplomandin an der FHVR Berlin, die im Rahmen ihrer Diplomarbeit die „Anforderung und Zusendung von Anklageschriften“ zwischen zwei Staatsanwaltschaften beispielhaft analysiert hat. In einer Schritt-für-Schritt-Darstellung wurde nachvollziehbar dargestellt, welche Vielzahl von Arbeitsschritten den relativ einfachen Anforderungsvorgang einer Strafakte ausmacht. Dank der dadurch entstandenen Transparenz der Abläufe konnten anschließend Maßnahmen aufgezeigt werden, die die Zahl der daran beteiligten Akteure von 7 auf 2 reduzieren und die durchschnittliche Durchlaufzeit einer Aktenanfrage drastisch reduzieren helfen. Den Abschluss des Vortragsteils bildete eine Präsentation von Dietmar Kirschbaum, Ri OVG Thüringen, und Dr. Lars Algermissen, ERCIS Münster zur prozessorientierten Modernisierung der Justizverwaltung mit der PICTURE-Methode. Dieses Verfahren steht in gewisser Weise methodisch zwischen der klassischen Geschäftsprozessmodellierung und der exemplarischen Modellierung, die sich auf einzelne Szenarien beschränkt. Aufgrund von Forschungsergebnissen konnten im Bereich öffentliche Verwaltung insgesamt 24 Bausteine ermittelt werden, durch die sich jeweils verschiedene wiederkehrende Arbeitsabläufe kapseln lassen, was den Weg zu einer wesentlich schnelleren und besser handhabbaren Modellierung komplexer Verwaltungsvorgänge eröffnet. So kann die benötigte Zeit pro Geschäftsprozess im Schnitt auf ein Sechstel reduziert werden und die Modellierung – nach einer kurzen Einführung – auch direkt durch die beteiligten Mitarbeiter erfolgen. Die Übersichtlichkeit der Modelle ist größer als bei vielen anderen Modellierungsmethoden, wobei nicht zwangsläufig eine als problematisch einzustufende Verkürzung der Komplexität eintritt, da die einzelnen Bausteine sich über Attribute inhaltlich genauer beschreiben lassen. Nun sei man dabei, die bisher nur für die öffentliche Verwaltung entwickelten Bausteine auf ihre Übertragbarkeit auf den Justizbereich zu überprüfen. Richter Kirschbaum berichtete, dass die Stabsstelle am OVG Thüringen das Ziel verfolgt, bis 2009 die gesamte IT-Infrasturktur zu vereinheitlichen, zukunftsfähig zu machen und alle zukünftigen Anforderungen (insb. bzgl. ERV) abbilden zu können. Man stoße dabei aber schnell auf technische Probleme, und das vorhandene Personal ist entweder kaum involviert oder aber eher verwirrt durch Prozessanalysen. So sein man nun auf die PICTURE-Methode umgestiegen und habe durchweg bessere Ergebnisse erzielt als zuvor mit den hauseigenen Versuchen mit der VISIO-Software. Sowohl bei der Modellierung als auch bei anschließenden Eingriffen in die Abläufe müssten alle Beteiligten mitgenommen werden, und insbesondere die Richter auch tatsächlich mitentscheiden können. Dies werde durch die Verwendung von PICTURE möglich. In der anschließenden Diskussion trat vor allem die Frage in den Vordergrund, ob die Reduktion der Modellkomplexität durch Kapselung von wiederkehrenden Mustern in nur wenigen verschiedenen Bausteinen nicht gerade viele Optimierungsmöglichkeiten verdecke, da man oft doch gerade die untersten Ebenen der Abläufe analysieren müsse, um sinnvolle Optimierungen vornehmen zu können. Dr. Algermissen verwies dazu zunächst auf die Attribute der Bausteine, die eine Vielzahl von Anpassungen erlaubten, räumte darüber hinaus aber ein, dass das Verfahren durchaus kein Wunderwerkzeug und nicht für jede erdenkliche Analyse geeignet sei. Häufig sei aber gerade die Komplexität einer Modellierung die Ursache dafür, dass sie nicht vorgenommen wird oder damit in der Praxis nichts angefangen werden könne.
Geschrieben von Iris Speiser
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EDV-GT: Bund-Länder-Kommission I
1) Elektronischer Rechtsverkehr in Ordnungswidrigkeiten-Sachen
Staatsanwältin Ingrid Richter stellte in diesem Arbeitskreis das im März diesen Jahres gestartete Pilotprojekt der Staatsanwaltschaft Kassel vor, welches sich mit der elektronischen Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten befasst. Nach einer kurzen Einführung in die Ziele des Projekts folgte die Vorführung der Arbeitsweise anhand eines konkreten Verfahrens. Hier wurde vor allem die Bearbeitung durch den jeweiligen Sachbearbeiter gezeigt: vom Neueingang bis zur Weitergabe an das Gericht wurden die einzelnen Möglichkeiten und Arbeitsschritte dargestellt. In der sich anschließenden Fragerunde wurde vor allem auf die Probleme der fehlenden elektronischen Signatur als Ersatz eingegangen. 2) MODESTA Das Projekt der Staatsanwaltschaften Berlin hat die Einführung einer kompletten elektronischen Akte zum Ziel und beinhaltet daneben die Elemente elektronische Vorgangsbearbeitung, elektronischer Aktenaustausch und das elektronische Archiv. Nach einer kurzen Einführung in die technische Ausgestaltung des Systems folgte die Darstellung des Projekts anhand eines konkreten Verfahrens. Besonders die Ausgestaltung des Aktenbaumes und die verschiedenen Möglichkeiten innerhalb des Maßnahmenbaumes die vorsortierten Textbausteine zu nutzen wurden dargestellt. Das LAWgical-Team dankt Anna Feilen für ihren Bericht. Gesprächskreis "Freie Juristische Internetprojekte" als Live-Stream
Heute startet um 15:00 Uhr der Gesprächskreis "Freie juristische Internetprojekte" beim 16. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken. Erstmals wird die Veranstaltung live ins Internet gestream.
Voraussetzung für den Empfang der Veranstaltung auf einem Internet-PC ist die Installation des neuesten Apple Quicktime Players. Die Adresse des Live-Streams ist: rtsp://streaming.jurmatix.de/imo.sdp Der Stream wird auch in Second Live gezeigt, und zwar im JuraWikiBau. Impressionen vom EDV-Gerichtstag 2007 I
Der EDV-Gerichtstag 2007 ist eröffnet
Der diesjährige EDV-Gerichtstag wurde heute morgen eröffnet. Universitätspräsident Prof. Linneweber begrüßte die Teilnehmer, die zahlreich den Weg nach Saarbrücken gefunden hatten.
Prof. Herberger, Vorsitzender des Vorstandes des EDV-Gerichtstages gab eine Vorschau über die Programmpunkte der beiden Tage und stellte aktuelle Projekte vor, so z.B. die neu renovierten Seiten des Juristischen Internetprojekts Saarbrücken. Prof. Rüßmann berichtete über das von der Europäischen Akademie des Rechts betriebene Zentrale Schutzschriftenregister (ZSR). Das Register soll Anwälten die Möglichkeit bieten, Schutzschriften dort an zentraler Stelle zu hnterlegen. Die Gerichte können dann dort prüfen, ob zu einem Verfahren eine Schutzschrift vorliegt. So würde der Aufwand für den massenhaften Versand von Schutzschriften an viele potentiell zuständige Gerichte eingespart. Den Eröffnungsvortrag hielt Prof. Dr. Dirk Heckmann, MdBayVerfGH vom Institut für IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht an der Universität Passau. Heckmann befasste sich mit dem Thema „Justizkommunikation und IT-Sicherheit“. Er vertrat die These, dass die elektronische Justiz ein seibverständliches Maß an Sicherheit bieten müsse, das mit dem Standard auf konventioneller Kommunikationsebene vergleichbar sei. Ein hohes Maß an IT-Sicherheit könne vertrauenserweckend und akzeptanzstiftend wirken. Allerdings gelte das das Gesetz des abnehmenden Grenznutzens; nicht jedes Sicherheitsbemühen sei sachdienlich. Preisträger des diesjährigen Dieter Meurer Förderpreises ist Prof. Graham Greenleaf für den Aufbau des World Legal Information Institute.
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Kommentare
Mo, 08.02.2010 10:41
Ich habe manchmal das Gefü hl, dass bei der Telekom d ie linke Hand nicht weiß, was die rechte macht. Als ich im ver [...]
Mi, 20.01.2010 19:47
tja die lady versuchts hal t immer wieder.aber sie ka nn mir gerne 3000 euro sch icken,dann bin ich alle so rgen los u [...]
So, 17.01.2010 18:38
Die Mitarbeiter der Europä ischen EDV-Akademie des Re chts, arbeiten eng mit Exp erten der Landesmedienanst alt, des s [...]
So, 17.01.2010 18:21
Danke für den Hinweis. Ich hätte mir gewünscht, dass die Botschaft verstanden und der Faden aufgegriffen wird. Übr [...]
So, 17.01.2010 18:13
Eine interessante Idee, da s mit dem Vertrag. Ob sich davon ein Gericht überzeu gen wird lassen, bliebe ab zuwarten. [...]