Journalisten darf die Nutzung von Laptops im Gerichtssaal gerichtlich verboten werden. Das hat laut
fr-online.de das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf den Oldenburger Prozess um eine tödliche Holzklotzattacke entschieden. Weiter heißt es, die Karlsruher Richter hielten das Verbot für gerechtfertigt, weil moderne Laptops teilweise über Kameras und Mikrofone verfügten. Andernfalls ließe sich das Verbot von Ton- und Bildaufnahmen während des Prozesses kaum noch kontrollieren (siehe hierzu auch
law blog).
Da ist was dran. Mit Diensten wie
ustream.tv lässt sich mittels eines Laptops sogar leicht eine Live-Fernsehsendung aus dem Gerichtssaal realisieren (siehe hierzu unsere
Experimente im JuraWiki).
Genaugenommen lässt sich aber das Verbot ohnehin nicht wirklich kontrollieren. Schon mit einem handelsüblichen Mobiltelefon kann ich nicht nur Tonaufzeichnungen anfertigen, sondern mit einem Dienst wie
1000MIKES ohne nennenswerten Aufwand auch live ins Internet senden (siehe
JuraWikiLivePodcast).
Von daher überzeugt mich die Begründung, mit der den Journalisten die Arbeit erschwert wird, nicht. Wobei ich die Entscheidung selbst aber auch noch nicht gelesen habe (auf
bundesverfassungsgericht.de ist noch nichts online).
Kommentare
Mo, 08.02.2010 10:41
Ich habe manchmal das Gefü hl, dass bei der Telekom d ie linke Hand nicht weiß, was die rechte macht. Als ich im ver [...]
Mi, 20.01.2010 19:47
tja die lady versuchts hal t immer wieder.aber sie ka nn mir gerne 3000 euro sch icken,dann bin ich alle so rgen los u [...]
So, 17.01.2010 18:38
Die Mitarbeiter der Europä ischen EDV-Akademie des Re chts, arbeiten eng mit Exp erten der Landesmedienanst alt, des s [...]
So, 17.01.2010 18:21
Danke für den Hinweis. Ich hätte mir gewünscht, dass die Botschaft verstanden und der Faden aufgegriffen wird. Übr [...]
So, 17.01.2010 18:13
Eine interessante Idee, da s mit dem Vertrag. Ob sich davon ein Gericht überzeu gen wird lassen, bliebe ab zuwarten. [...]