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Artikel mit Tag iris2008Dienstag, 26. Februar 2008Übersicht IRIS 2008
Hier eine Übersicht der im LAWgical veröffentlichten Berichte zur IRIS 2008 in chronologischer Reihenfolge der Veranstaltungen:
Donnerstag, 21.02.08
Da regelmäßig sechs Veranstaltungen parallel stattfanden, konnten wir natürlich nur einen kleinen Teil abdecken. Das Programm gibt einen Überblick aller Vorträge und verlinkt teilweise auch zu Abstracts (nur in der HTML-Version). Montag, 25. Februar 2008IRIS2008: Ralf Zosel und Iris Speiser „Jura in virtuellen Welten - Ein Erfahrungsbericht aus Second Life“
Zum Abschluss unserer Berichterstattung von der IRIS 2008 in Salzburg bleibt mir noch nachzutragen, dass meine Kollegin Iris Speiser und ich auch als Vortragende aktiv waren, und zwar haben wir von unseren Erfahrungen aus Second Life berichtet. Es ging um unsere WikiTreffenInSecondLife, den JuraWikiBau, das SecondLifeRecht und unser SecondLifeRecht/FaqRegal, den SecondLifeFernsehBericht, den EdvGerichtsTag2007 und vor allem um unseren MootCourtInSecondLife.
Die Präsentation (ohne die Animationen und die Film-Sequenzen) liegt bei SlideShare und kann auch als PDF heruntergeladen werden. Ergänzend kann ich noch unser Abstract zur Lektüre empfehlen. Eine ausführliche Zusammenfassung wird es - wie von allen IRIS-Vorträgen - im Tagungsband geben. Dieser soll, wie Prof. DDr. Erich Schweighofer am Ende der Tagung angekündigt hat, wohl auch online erscheinen, was sehr zu begrüßen wäre. Aus meiner Sicht war die IRIS 2008 eine sehr interessante und lohnenswerte Veranstaltung, die mir viele neue Einsichten und Anregungen sowie interessante Kontakte gebracht hat. Ich freue mich schon auf das nächste Jahr!
Geschrieben von Ralf Zosel
in Internationales, Neues aus dem JuraWiki
um
22:11
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IRIS 2008: Das Ende der Privatheit - Wie unsere Daten im Internet verteilt werden (Podiumsdiskussion)
Am ersten Abend der IRIS 2008 veranstaltete die Wirtschaftskammer Salzburg eine Podiumsdiskussion in der großen Aula der Universität Salzburg. Unter der Moderation von Elfi Geiblinger diskutierten zum Thema Datenschutz im Internet Rechtsanwalt Dr. Rainer Knyrim, Prof. Dr. Manfred Tscheligi und Gerfried Stocker, Leiter der Ars Electronica.
In der Diskussion tauchten einige Aspekte auf, die in den folgende Vorträgen und Diskussionen der Tagung immer wieder aufgegriffen wurden. Ich habe meine Notizen jetzt ausgewertet und einen Bericht dazu verfasst, wie ich die Podiumsdiskussion erlebt habe. "IRIS 2008: Das Ende der Privatheit - Wie unsere Daten im Internet verteilt werden (Podiumsdiskussion)" vollständig lesen Sonntag, 24. Februar 2008IRIS2008: Christophe Leske "Aktuelle Probleme im IT-Sicherheitsrecht aus Sicht der Praxis"Christophe Leske So erinnerte er an die Entwicklung der Kryptografiesoftware PGP, die in den USA entwickelt, aber aufgrund der dortigen Exportrichtlinien nicht ausgeführt werden durfte. Es fand sich jedoch eine Umgehung dieses Verbots: Da sich das Exportverbot lediglich auf Software, nicht jedoch auf gedruckten Programmcode erstreckte, wurde der Quellcode von PGP als Buch herausgebracht und nach exportiert. In Norwegen wurden es dann von Freiwilligen eingescannt und der Code neu kompiliert, woraus dann die internationale PGP-Version PGPi entstand. Eine weitere juristische Kuriosität seien die Spielekonsolen, die inzwischen wesentlich leistungsfähigere Prozessoren beinhalteten als PCs, aber für wesentlich geringere Preise gehandelt würden. Da auf Konsolen wie Playstation oder XBox auch "normale" Betriebssysteme betrieben werden könnten, sei es möglich, diese zu Clustern zusammenzuschalten. Solche Cluster könnten durchaus die Rechenleistung von Großrechnern auf dem Stand von Mitte der 90er Jahre erreichen. Interessanterweise würden Spielekonsolen vielfach als Spielzeug angesehen und fielen daher nicht unter die Exportbeschränkungen für "Schurkenstaaten". Anschließend stellte Leske noch das Elcomsoft-Verfahren dar. Einer der Entwickler dieser Firma hatte in Russland ein Tool zum Entfernen des Schutzes von eBooks entwickelt. Nachdem er die Sicherheitslücke, auf der die Funktion des Tools beruhte, auf der DEF CON vorgestellt hatte, wurde er vom FBI verhaftet und in der Folge und nach seiner Entlassung auf Kaution noch mehrere Monate daran gehindert, das Land zu verlassen - und das obwohl die Tat, die dem Entwickler vorgeworfen wurde, nicht in den USA begangen wurde. Zum Abschluss übte Leske noch Kritik am jüngst in Deutschland eingeführten "Hackerparagrafen" (§ 202c StGB). Diese habe z.B. inzwischen dazu geführt, dass in Deutschland die Entwicklung der Software KisMAC eingestellt worden sei. Allerdings werde die Entwicklung von einem anderen Team in der Schweiz fortgeführt. Nachtrag: Inzwischen sind die Folien zu diesem Vortrag online abrufbar. IRIS2008: Horst Samsel "Verantwortungsverteilung und Anreizstruktur im Bereich der IT-Sicherheit"Horst Samsel So habe das BSI ein Pilotprojekt zur Rechtsentwicklung in der IT-Sicherheit gestartet, in dessen Rahmen inzwischen ein Gutachten von Prof. Spindler an der Uni Göttingen erstellt wurde. Das Projekt diene unter anderem der Aufarbeitung des Regelungsbestandes und der Systematisierung des IT-Rechts. Durch einen interdisziplinären Ansatz, bei dem sowohl Juristen als auch IT-Experten eingebunden würden, sollen Konzepte zur gesamtgesellschaftlichen Verteilung von der IT-Risiken erarbeitet werden. Themen seien dabei Pflichten-, die Haftungs- sowie die Beweislage. Nach einer Darstellung der verschiedenen Rechtsgrundlagen gelangt Samsel zu der Einschätzung, dass dass diese breit gestreut sind und keine einheitlichen Regelungen existieren, wa sich nachteilig auf die Rechtssicherheit und die Effektivität der Norman auswirke. Zudem konstatiert er eine einseitige Verteilung des Haftungsrisikos. Das BSI arbeite auf die Schaffung eines IT-Sicherheitshaftungsgesetzes hin. Durch eine solche Norm könnten einheitliche Sicherheitsanforderungen geschaffen werden, durch die sowohl Hersteller als auch Betreiber von kommerziellen IT-Anlagen verpflichtet würden. Anreiz für die Umsetzung dieser Standards wäre ein rechtsökonomischer Ansatz, wonach sicherheitsrelevante Anforderungen auf diejenigen verlagert werden, die die Risiken am effizientesten beherrschen können. Dies hätten diverse Vorteile, z.B. die Anhebung des IT-Sicherheitsniveaus, besseren Nutzerschutz, Kriminalprävention, die Verbesserung des Verbraucherschutzes sowie einen Gewinn an Rechtssicherheit.
Geschrieben von Iris Speiser
in Internationales, Recht der Neuen Medien
um
09:17
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Samstag, 23. Februar 2008IRIS2008: Franz Kummer „Aktuelle Entwicklungen bei juristischen Suchtechnologien“
Franz Kummer schilderte ein typisches Problem bei Gericht: „Wir hatten da doch mal einen Fall, wie war denn der noch mal? - Das weiß der Richter soundso - und der ist kurz vor der Pensionierung.“ Alle Juristen beschäftigten sich mit Texten und es gehe immer um dieselbe Frage: Wie finde ich Information?
Hier stellte Franz Kummer eine Lösung von Weblaw vor: Eine Suchmaschine, die zugleich interne Quellen erschließe und Quellen aus dem Web (frei zugängliche und kommerzielle, sofern der Nutzer über Zugriff verfügt). Zunächst aber ging Franz Kummer auf einige Probleme bei der automatisierten Erfassung von Texten ein. Ein spezielles Probleme in der Schweiz sei die Sprache. Meistens gebe es Entscheidungen nur in einer Sprache, vom Juristen werde aber verlangt, dass er Entscheidungen in allen drei Sprachen lese und kenne. Bei der automatischen Auswertung müsse man neben den Rechtsgebieten, Themenkreisen und Dokumentstruktur auch die Sprache erkennen. Die Erkennung einer Abkürzung setze nämlich voraus, dass man wisse, um welche Sprache es sich handele, da die Abkürzungen in den verschiedenen Sprachen unterschiedliche Bedeutungen hätten. Bei der Erkennung von Referenzen habe man die Schwierigkeit, dass es teilweise gleich lautende Abkürzungen des Bundes und der Kantone gebe. Eine generelle Publikationsrichtlinie gebe es nicht, weshalb man eine gewisse Unschärfe bei der Verarbeitung zulassen müsse. Bei der automatischen Anonymisierung kenne man in der Regel nur die Parteien und die Richter. Wenn bei sonstigen Namen aber Mehrdeutigkeiten vorkämen, führe dies zu Problemen (Bsp. „Prof. Arzt“). Franz Kummer demonstrierte die Funktionsweise der Suchmaschine (www.push-service.ch). Dabei ging er auch auf das „intelligente Suchfeld“ ein, dass den Nutzer schon bei der Eingabe der Suchanfrage unterstütze und z. B. auch Verbesserungsvorschläge bei der Suche mache. Das Problem sei heute oft, dass man zu viel Informationen habe. Deshalb würde bei dem Push-Service Interessengebiete aus dem Profil berücksichtigt. Schließlich stellte Franz Kummer noch die Notizzettel-Funktion und den Markierstift vor. Es gehe heute nicht mehr nur um die Suche, sondern darum, dem Nutzer eine Gesamtapplikation zur Verfügung zu stellen. Dabei solle die Komplexität allein auf die Anbieterseite beschränkt sein, auf der Anwenderseite müsse dagegen alles ganz einfach sein.
Geschrieben von Ralf Zosel
in Internationales, Internet und Software
um
23:35
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IRIS2008: Friedemann Bürgel „Semiautomatische Indexierung der Entscheide beim Schweizerischen Bundesgericht“
In der Sektion juristische Suchtechnologien stellte Friedemann Bürgel ein Projekt von Weblaw für das schweizerische Bundesgericht vor.
In der ersten Phase des Projekts, die bereits abgeschlossen sei, habe man sich um Entscheide des Bundesgerichts gekümmert, die bisher rein manuell bearbeitet worden seien. Für die manuelle Bearbeitung hätten bisher als Hilfsmittel eine Datenbank und ein Thesaurus (Jurivoc) zur Verfügung gestanden. Zudem habe es Indexierungsregeln für die Dokumentare auf Papier gegeben. Ziel sei es jetzt gewesen, den manuellen Prozess zu unterstützen und eine gleichmäßigere Indexierung zu erreichen. Es handele sich also nur um einen kleinen Eingriff in den Dokumentationsprozess. Für die zweite Phase des Projekts, die jetzt beginne und den Dokumentationsprozess insgesamt verändere, habe man sich jetzt Entscheide der übrigen Bundesgerichte vorgenommen. Zudem wolle man die Indexierungsregeln strukturiert erfassen. Die Erkennung der Normen solle ausgedehnt werden auf Ziffern und Literale und auch die zeitliche Dimension solle berücksichtigt werden. Wenn sich die Fassung der Norm nicht eindeutig bestimmen ließe, solle es einen Hinweis an den Dokumentar geben. Die Resultate bei den Normen seien sehr gut hinsichtlich Vollständigkeit, Korrektheit und Relevanz. Die Resultate bei den Begriffen seien teilweise verbesserungswürdig. Man werde aber mit der vollautomatisierten Bearbeitung nie auf den gleichen Level kommen wie bei der manuellen Bearbeitung. Besonders problematisch seinen beispielsweise Negativzitierungen. An Herausforderungen benannte Friedemann Bürgel u. a., dass es keine komplette Liste aller Normabkürzungen gebe. Man müsse verschiedene Quellen konsolidieren und den Rest manuell ergänzen. Auch gebe es eine große Vielfalt von Zitierschemen. Die Indexierungsregeln seien sehr umfangreich (1.000 Seiten!). Es handele sich um ein Gemisch aus klar strukturierten Regeln, Guidelines und Best practice, die jedenfalls nicht für den automatischen Einsatz formuliert worden seien. Der Wunsch sei hier, dass man von losen Regeln hin zu strukturierten Regeln komme. Friedemann Bürgel schloss mit dem Fazit, dass sich Normen sehr gut erkennen ließen. Die Begriffserkennung habe generell Grenzen und komme an den Menschen nicht heran, habe dafür aber andere Stärken wie z. B. mehr Gleichmäßigkeit. IRIS2008: Kai Erenli „Der Gnom zahlt nicht - Muss die Rechtsordnung der Zukunft die ‚virtuelle Person‘ anerkennen?"
Kai Erenli von der Fachhochschule des bfi Wien stellte seine Überlegungen zur Rechtsfähigkeit „virtueller Personen“ unter der provokativen Überschrift „Der Gnom zahlt nicht ...“ vor. Nach Raph Koster bzw. dem Roman „Snow Crash“, der Vorbild für das Metaversum von Second Life sei, werde eines nicht allzu fernen Tages das Avatar-Profil derart wertvoll sein, dass man sich wünschte, man hätte dem Avatar ein paar mehr Rechte gegeben. Es gehe laut Kai Erenli um drei Fragen: Warum braucht ein Avatar Rechte und Pflichten? Muss die Rechtsordnung die virtuelle Person anerkennen? Kann eine virtuelle Person etwas zur Rechtssicherheit beitragen?
Zunächst aber klärte Kai Erenli, dass es ihm bei „virtuellen Welten“ nur um solche gehe mit Visualisierung in 2D oder 3D. Besonderheiten ergäben sich hierbei aus der Persistenz der Welten: Wer passt auf, während ich nicht da bin? Die zunehmende Bedeutung der virtuellen Welten belegte Kai Erenli mit ein paar Zahlen: Das Entropia Universe weise 2007 einen Umsatz von 365 Mio. Dollar aus. Gartner prophezeie, dass bis 2011 80 % der Fortune 500 Firmen eine virtuelle Präsenz hätten. Firmen wie BP, IBM und Diageo benutzten virtuelle Welten für Meetings und Remote Working. Besonderen Zulauf gebe es in Asien. 43 % aller Koreaner seien in virtuellen Welten zu hause. Und China habe angekündigt, 30 Mrd. (!) Dollar in ein Projekt mit 9 bis 10 virtuellen Welten zu investieren. Ziel sei es, Waren und Dienstleistungen direkt an den Mann zu bringen und die Zwischenhändler ausschalten. Dass rechtliche Fragen schon jetzt relevant seien zeige sich daran, dass es bereits eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten in der virtuellen Welt gebe, z. B. wegen Markenrechtsverletzung, Möbeldiebstahl und Liga-Ausschluss. Interessant sei auch die Frage nach dem Urheberrecht bei Avataren. Kai Erenli zeigte auf, wie die Rechtsordnungen in verschiedenen Ländern bisher reagiert hätten. So lasse Südkorea Polizisten in virtuellen Welten patrouillieren. China und Japan hätten bereits eigene Gesetze für virtuelle Welten und die USA plane die Einführung solcher Gesetze. Aus Europa seien keine solche Bestrebungen bekannt. Bisher mache der Betreiber die Regeln nach eigenem Gutdünken, was man als Tyrannei bezeichnen könne. Möglicherweise könne hier eine Bill of Rights für Avatare helfen. Kai Erenli stellte die Möglichkeiten dar, dass die Rechtsordnung neben der natürlichen und der juristischen Person auch die virtuelle Person anerkennen könne oder dass die virtuelle Person eine Sonderform der juristischen Person sei. Festzuhalten bliebe jedenfalls, dass es wegen der gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung mehr Regeln geben müsse, um den Nutzer hinter dem Avatar zu schützen. In diesem Bereich warteten viele rechtliche Herausforderungen auf eine eigene Behandlung. In der anschließende Diskussion kam die Vermutung auf, dass es sich bei Second Life - jedenfalls in Europa - bereits wieder um ein abnehmendes Phänomen handele. Kai Erenli stimmte zu, dass der Hype abflaue und das dieselben Leute, die Second Life vorher in den Himmel geschrieben hätten, sich jetzt darüber her machten. Seine Prognose war aber, dass sich jetzt ein (gesundes) Wachstum entwickeln werde und das uns das Phänomen in Zukunft verstärkt beschäftigen werde. IRIS2008: Heidi Schuster "Neue Vorschriften zur Computerkriminalität: Der Hackerparagraf und die Konsequenzen in Unternehmen"
Durch das 41. Strafrechtsänderungsgesetz wurde in Deutschland der § 202c StGB neu eingeführt. Heide Schuster berichtete, dass Sie in ihrer Funktion als Referentin für Datenschutz und IT-Sicherheit beim MPI mit Fragen aus den IT-Abteilungen konfrontiert wurde, inwieweit deren Arbeit nach der neuen Rechtslage als strafbar bewertet werden könnte. Sie habe sich daher um die Erarbeitung einer Richtlinie für die Praxis in Unternehmen bemüht.
§ 202c Nr. 2 StGB stellt den Erwerb und die Weitergabe von "Computerprogrammen deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist". Die Taten, zu deren Begehung die Software bezweckt sein soll, sind das Ausspähen von Daten und das Abfangen von Daten (§§ 202a und b StGB). Damit werden Vorbereitungshandlungen von Taten unter Strafe gestellt, deren Versuch nicht strafbar ist. Leider lasse sich die Zweckbestimmung von Software nicht immer eindeutig definieren; oftmals dienen Programme sowohl der Netzwerkdiagnose oder Sicherheitsprüfung als auch der Vorbereitung eines Einbruchs in fremde Systeme. Auf die Frage, ob solche "Dual Use" Tools vom Tatbestand des "Hackerparagrafen" erfasst sind, seien sogar die Aussagen der Bundesregierung indifferent. Schuster unterscheidet in der Folge drei Szenarien: den Einsatz von Software im Rahmen der eigenen Tätigkeit, die Ausstattung von Rechnern für Dritte und den Betrieb von Servern, auf denen Software zum Download angeboten wird. Den ersten Fall bewertet Schuster als wenig problematisch, da der Einsatz der Software (und damit auch die vorgelagerte Beschaffung) auf eigenen Rechnern bzw. mit Einwilligung des Betroffenen erfolge. Soweit Mitarbeiter von EDV-Abteilungen Software anderer Mitarbeiter installieren, so empfiehlt Schuster nur für die konkrete Tätigkeit erforderliche Software zu installieren und den Einsatzzweck von Dual Use Tools zu dokumentieren. Bad Use Tools sollten - wenn dies überhaupt erforderlich ist - nur auf ausdrückliche Genehmigung des Vorgesetzten hin erfolgen. Mirror Server, auf denen Software, wei z.B. Opern Souce Tools zum Download vorgehalten werden, enthielten typischerweise sowohl Dual Use als auch Bad Use Tools. Die Referentin sieht hier die Gefahr einer Tatbestandsverwirklichung, da sich nicht kontrollieren lasse, wie die Software nach dem Herunterladen eingesetzt werde. Das manuelle Entfernen von Teilen des Angebots sei unpraktikabel, da die automatischen Spiegelungen oftmals täglich erfolgen. Sie empfiehlt daher zumindest eine ausdrückliche Distanzierung in ummittelbarer Nähe zum Downloadlink.
Geschrieben von Iris Speiser
in Gesetzgebung, Internationales, Recht der Neuen Medien
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09:31
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IRIS2008: Wolfgang Freund "Rechtliche Aspekte modernder Bezahlformen im Internet"
Moderne Bezahlsysteme lassen sich durch diverse Kriterien voneinander unterscheiden, so z.B. dem Zahlungszeitpunkt, dem Zahlungsbetrag, dem Zeitpunkt des Wertübergangs oder der Speicherung von Zahlungsdaten. Außerdem kann man sie nach verschiedenen Rechtlichen Aspekten bewerten, z.B. dem Rechtsverhältnis der Beteiligten untereinander, der Übertragung des Wertes, den Folgen missbräuchlicher Verwendung sowie aufsichtsrechtlichen Fragen.
Wolfgang Freund analysierte im Rahmen seines Vortrages verschiedene Bezahlsysteme nach den oben genannten Kriterien. Neben der Kreditkarte wählte er folgende Produkte aus den verschiedenen Systemen aus: paysafecard, bei der eine Wertkarte erworben wird, deren Guthaben sich dann bei verschiedenen Anbietern einlösen lasse, paybox, ein Handy-Bezahlsystem, Paypal sowie Quick, einem System das mit der deutschen Geldkarte vergleichbar ist. IRIS2008: Árpád Geréd "e-payment, m-payment und die Zahlungsdienstrichtlinie
Mit der EU-Zahlungsdienstrichtlinie wurden die Voraussetzungen für wesentliche Neuerungen im Zahlungsverkehr geschaffen. So ist die Richtlinie die Rechtsgrundlage für das SEPA-Systems, dessen Einführung Überweisungen innerhalb der EU erleichtern soll. Mit SEPA (Single Euro Payments Area) sollen Überweisungen innerhalb der EU inländischen Überweisungen gleichgestellt werden. Neben SEPA ist die Richtlinie aber auch Rechtsgrundlage für neue Finanzdienste und -infrastrukturen in der EU. Gerèd erläuterte Befugnisse und Zulassungsvoraussetzungen der "Zahlungsdienstes" und des "Zahlungsinstitute". Im Ergebnis werden für solche Unternehmen, die elektronische Zahlungsvorgänge ausführen eine Art kleiner Banklizenzen eingeführt, die insbesondere den Zugang zu dem Marktsegment der Abwicklung von Kleinbetragszahlungen erleichtern und dennoch eine hinreichende Absicherung des Kunden bieten sollen.
Geschrieben von Iris Speiser
in Internationales, Recht der Neuen Medien
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09:23
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IRIS2008: Judith Rauhofer "Privacy is dead - get over it"
Judith Rauhofer hat ihren Vortrag mit dem Untertitel "Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Traum vom Leben ohne Risiko" versehen. Als Einstimmung zeigte sie einen Film, der auf amüsante Weise die Zukunftsvision des "gläsernen Menschen" veranschaulichte. Rauhofer sieht einen Konflikt zwischen den Wunsch nach Privatheit und Sicherheit. Sie übt Kritik am "Information Privacy" Konzept, das bereits dadurch leerlaufe, dass der Wunsch nach Teilhabe oftmals einen faktischen Zwang zur Datenschutzaufgabe des Betroffenen führe.
Die Referentin wies auf das Phänomen der fehlerhaften Risikowahrnehmung hin. So würden Menschen dazu tendieren, spektakuläre oder seltene Gefahren oder solche die außerhalb unserer Erfahrungswerte oder des Kontrollbereichs höher zu bewerten als "alltägliche" Risiken. Aus dem Wunsch nach Sicherheit folge ein gewisser Trend zum Risikomanagement und einer Verrechtlichung von Risiko, dem Verlangen hach Haftbarmachung. Regierungen nutzten die Verunsicherung der Bürger für "Sicherheitstheater". Dem Bürger wird vermittelt, dass Risiken wie Terror oder Kriminalität nur vermindert werden könnten, wenn auf Tele des Rechts auf freie Selbstbestimmung verzichtet wird. Interessanterweise scheint sich die Komfortzone, innerhalb derer die Erfassung und Weitergabe personenbezogener Daten durch den Bürger akzeptiert wird, in der jüngeren Vergangenheit ausgeweitet zu haben. So seien jüngere Menschen heutzutage bereit, freiwillig Informationen über sich öffentlich zugänglich zu machen, deren Erhebung im Rahmen der Volkszählung Anfang de 80er Jahre einen Sturm des Protests ausgelöst, der schließlich zur Definition des Begriffs der informationellen Selbstbestimmung durch das BVerfG geführt hat. IRIS2008: Lothar Gamper „Datenschutz in Spezialgrundrechten“
Lothar Gamper referierte gestern zum Thema „Datenschutz in Spezialgrundrechten“. Er wies darauf hin, dass er „Datenschutz“ i. w. S. als „Privatsphäre“ verstehe. Er sei als Europa- und Völkerrechtler über die Weitergabe von Flugdaten zum Datenschutzrecht gekommen. Wegen der Einzelheiten seines Vortrages kann ich auf den Beitrag des Kollegen Ralph Hecksteden in "Die herrschende Meinung" verweisen.
Geschrieben von Ralf Zosel
in Internationales, Recht der Neuen Medien
um
09:07
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Freitag, 22. Februar 2008IRIS2008: Peter Leitner „Shopping 2.0: Internethandel im Zeitalter von Crowdsourcing, User Generated Content und Widgets“
Peter Leitner, der zum Thema „Social Web“ an der Technischen Universität Wien promoviert, stellte neue Entwicklungen im E-Commerce vor. Dazu erklärte er zunächst die Begriffe Crowdsourcing (setzt auf die Intelligenz und die Arbeitskraft einer Masse von „Freizeitarbeitern“ im Internet, vgl. Schwarm-Intelligenz), User Generated Content und Widget. Widgets lesen (meist User Generated) Content auf fremden Webseiten aus, bekanntes Beispiel: Youtube-Einbindung. Abzugrenzen seien die Widgets von den Gadgets (größer, z. B. kleines Spiel) und den Badges (kleiner, z. B. nur dynamische Abfrage des Online-Status o. ä.).
Das enorme Wachstum der Social-Web-Angebote belegte Peter Leitner eindrucksvoll mit den Alexa-Diagrammen u. a. von myspace.com und youtube.com. Als Belege für die Ausbreitung von Weblogs griff er auf Technorati-Statistiken zurück. Demnach gebe es ca. 120.000 neue Weblogs pro Tag und 50.000 Postings pro Stunde. Insgesamt gebe es inzwischen 1,3 Mrd. Internetnutzer weltweit. Studien hätten belegt, dass online gepostete Meinungen oft beim Kauf berücksichtigt würden, dass also z. B. Weblogs Relevanz für den E-Commerce hätten. Peter Leitner berichtete, dass er inzwischen 170 Fallstudien neuer E-Commerce-Angebote erstellt habe, wobei die wirtschaftlich erfolgreichen Konzepte extrem schnell kopiert würden. Peter Leitner stellte drei interessante Fallbeispiele von E-Commerce-Webseiten mit Community-Funktionen heraus:
Seinen sehr interessanten Vortrag rundete Peter Leitner ab mit rechtlichen Aspekten des Shopping 2.0. IRIS2008: Pascale Berteloot „EUR-Lex: Potenzial und Weiterentwicklung des Zugangs zum Recht der Europäischen Union“
Die CELEX/EUR-Lex-Begründerin Pascale Berteloot teilte mit, dass sie eine neue Aufgabe beim Amt für Veröffentlichungen der EU übernommen habe und sich mit Copyright (und Copyleft) beschäftige sowie mit Konsolidierung und Standards juristischer Datenbanken. Sie habe aber weiterhin mit EUR-Lex zu tun, was sie als ein „System mit einem wahren Schatz an Metadaten“ bezeichnete.
Pascale Berteloot stellte die Weiterentwicklung von EUR-Lex 2007/2008 vor. Z. B. sei geplant, KOM-Dokumente rückwirkend bis 1957 als PDF zur Verfügung zu stellen. Angeregt durch eine Usability-Evaluierung sei man dabei, eine „very simple search“ zu entwickeln. Zur Optimierung der Suchmaschine (Lucene) habe man eine Studie gestartet zu Lemmatisierung und Stemming, Trunkierung (rechts/links) sowie orthograpische Korrektur. Diese Studie solle auch veröffentlicht werden. Problematisch sei, dass die Suche für 22 bzw. 23 Sprachen wegen des Gleichheitssatzes gleicht gut funktionieren müsse. Man wolle den „Schatz an Metadaten“ besser nutzen, um die Suche zu optimieren. Als Weiterentwicklung sei z. B. die automatische Extraktion von Schlüsselwörtern geplant. Im Amtsblatt solle Digital Object Identifier (DOI), das Pendant zu ISDN/ISSN in der digitalen Welt, etabliert werden, was sehr interessant z. B. für die Verlinkung sei. EUR-Lex solle ein professionelles System bleiben, aber möglicherweise solle ein Bürgerportal (mit EUR-Lex im Hintergrund) entstehen mit „very simple search“, also z. B. mit direktem Treffer zur letzten konsolidierten Fassung. Pascale Berteloot skizzierte ihre Überlegungen, wie die Dokumente zukünftig dargestellt werden könnten, unter dem Motto „Let‘s go three dimensional!“ So könne z. B. der Basisakt gezeigt werden und „dreidimensional“ die konsolidierten Fassungen anordnet werden. Die Dokumente könnten "wie in einer Bibliothek" präsentiert werden. Offenbar ließ sie sich dabei von unserem gestern vorgestellten FAQ-Regal inspirieren. In der anschließenden Diskussion bekräftigte Pascale Berteloot, dass es keine Bestrebungen gebe, die Datenbank zu kommerzialisieren. Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung fiel auch das Stichwort Semantic Web.
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Kommentare
Mo, 08.02.2010 10:41
Ich habe manchmal das Gefü hl, dass bei der Telekom d ie linke Hand nicht weiß, was die rechte macht. Als ich im ver [...]
Mi, 20.01.2010 19:47
tja die lady versuchts hal t immer wieder.aber sie ka nn mir gerne 3000 euro sch icken,dann bin ich alle so rgen los u [...]
So, 17.01.2010 18:38
Die Mitarbeiter der Europä ischen EDV-Akademie des Re chts, arbeiten eng mit Exp erten der Landesmedienanst alt, des s [...]
So, 17.01.2010 18:21
Danke für den Hinweis. Ich hätte mir gewünscht, dass die Botschaft verstanden und der Faden aufgegriffen wird. Übr [...]
So, 17.01.2010 18:13
Eine interessante Idee, da s mit dem Vertrag. Ob sich davon ein Gericht überzeu gen wird lassen, bliebe ab zuwarten. [...]